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aviso 3 | 2015
RAUBKUNST UND RESTITUTION
COLLOQUIUM
genswerte befasst waren, zum anderen
umDokumente der Dienststellen, denen
nach 1945 die Wiedergutmachung der
Vermögensverluste oblag. An Unterlagen
aus der NS-Zeit sind in diesem Zusam-
menhang neben den Steuerakten ras-
sisch, religiös und politisch Verfolgter
sowie polizeilichen Personen-Dossiers
vor allem die Einziehungs- oder Ent-
ziehungsakten der Oberfinanzpräsidien
zu nennen. Zur Einziehung des jüdi
schen Vermögens wurde im November
1941 mit der Vermögensverwertungs
stelle bei dem Oberfinanzpräsidenten
Berlin-Brandenburg eine zentrale
Sonderdienststelle eingerichtet. Die-
ser stellte man zur Erfassung der um-
fangreichen Vermögenswerte bald eigene
Dienststellen für Vermögensverwertung
bei den einzelnen Oberfinanzpräsidien
zur Seite. Die überlieferten Akten spie-
geln dabei den gesamten fiskalischen
Verfolgungs- und Ausplünderungspro-
zess wider, enthalten sie doch neben
der eigenen Überlieferung auch Unter-
lagen der Gestapo, von Finanzämtern,
Devisen- und Zollfahndungsstellen, von
Kommunalverwaltungen und Banken.
Ferner ist in zahllosen Schriftwechseln
mit Rechtsanwälten, Treuhändern oder
Speditionsfirmen auch das Handeln der
Profiteure der Arisierung dokumentiert.
NACH 1945 WURDEN
unter der Bezeich-
nung »Wiedergutmachung« alle Akti-
vitäten zusammengefasst, die auf einen
Ausgleich der Schäden abzielten, welche
den rassisch, religiös und politisch Ver-
folgten während der NS-Zeit zugefügt
worden waren. Dabei regelten die Ent-
schädigungsgesetze die Abgeltung im-
materieller Schäden, d. h. Schäden an
Leib, Leben und Gesundheit, Inhaftie-
rungszeiten, Nachteile im beruflichen
Fortkommen und ähnliches. Die Staat-
lichen Archive Bayerns verwahren dazu
ca. 42000 Einzelfallakten, die Übernah-
me weiterer Unterlagen des Bayerischen
Landesentschädigungsamts mit einem
Umfang von etwa 160000 Archivalieneinheiten wird der-
zeit durchgeführt. Mit dem Begriff »Rückerstattung« wurde
dagegen die Rückgabe feststellbarer Vermögenswerte bezeich-
net, d.h. Firmen, Grundbesitz, Immobilien, Bankguthaben
sowie fahrende Habe (z. B. Kunstgegenstände, Antiquitäten,
wertvoller Hausrat). An Unterlagen der mit Rückerstattung
befassten fünf bayerischen Wiedergutmachungsbehörden
sind etwa 80000 Einzelfallakten erhalten. In diesen Bereich
fällt auch die Überlieferung des Landesamts für Vermögens-
verwaltung und Wiedergutmachung und seiner nachgeord-
neten Zweig- und Außenstellen. Auf Grundlage des Gesetzes
Nr. 52 hatte die amerikanische Militärregierung in der US-
Besatzungszone bestimmte Vermögenswerte unter Kontrolle
gestellt. Davon betroffen waren vor allem Vermögensgegen-
stände des Deutschen Reichs, der Länder und sonstigen öffent-