Bologna-Prozess: Studieren im Europäischen Hochschulraum
Visionen
Mit der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 haben sich 30 europäische Staaten das gemeinsame Ziel eines Europäischen Hochschulraumes gesetzt, der Studierenden, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkte Mobilität ermöglicht. Seither haben sich diesem Prozess immer mehr Staaten angeschlossen, so dass der Europäische Hochschulraum zwischenzeitlich 49 Mitglieder umfasst.
Um die Kernelemente des Prozesses in Deutschland umzusetzen, haben Hochschulen, Länder und Bund in den vergangenen zwei Jahrzehnten zahlreiche grundlegende Reformschritte unternommen. Dazu gehören insbesondere
- die Umstellung auf die gestufte Studienstruktur mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master;
- die Einführung von Transparenzinstrumenten wie dem European Credit Transfer System (ECTS), dem Diploma Supplement und dem Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse;
- die Weiterentwicklung der gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen;
- der Aufbau einer Qualitätssicherung in Studium und Lehre (Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Qualitätsmanagementsystemen).
Alle paar Jahre finden Ministerkonferenzen statt, in denen zum Fortschritt des Prozesses beraten und Beschlüsse für die weitere Entwicklung gefasst werden. Eine Übersicht über die bisherigen Konferenzen und die dort gefassten Beschlüsse finden Sie hier. Die nächste Konferenz wird 2027 gemeinsam von Rumänien und der Republik Moldau ausgerichtet.
Weitere Informationen
- European Higher Education Area and Bologna Process
- The Bologna Process and the European Higher Education Area | European Education Area
- Bologna – Prozess. Politische Entwicklungen. Umsetzung
- Studienreform - Hochschulrektorenkonferenz
- Internationale Hochschulangelegenheiten
- Bologna-Prozess - BMBF
- Stiftung Akkreditierungsrat