Musikförderung Freistaat Bayern prämiert Jazzprogramme: Dreizehn Jazzclubs und -veranstalter erhalten Förderung

21. Internationale Aidstanzgala am 16.11.24, Jazzclub Regensburg © Gerhard W.H. Schmidt
21. Internationale Aidstanzgala am 16.11.24, Jazzclub Regensburg © Gerhard W.H. Schmidt

„Hier swingt die bayerische Seele besonders schön im Rhythmus des Jazz: Applaus für dreizehn herausragende Jazzclubs und -veranstalter aus Bayern!“ Kunstminister Markus Blume gab Anfang Dezember eine Förderung für dreizehn Spielstätten und Veranstalter aus Niederbayern, Mittelfranken, Oberfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz in Höhe von insgesamt 30.000 Euro bekannt

Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Im Jahr 2024 erhalten folgende Kandidaten eine Jazzprogrammprämie: Jazzclub Abensberg, Jazzclub Bamberg, Jazz am See (Feldafing), Kick (Hersbruck), Künstlerwerkstatt Pfaffenhofen, Kulturwelt Marktoberdorf, Jazz Studio Nürnberg, Regenbogen Kunst- und Kulturverein Plattling, Jazzclub Regensburg, Jazzclub le Pirate Rosenheim, SeeJazz (Starnberg/Ammersee), Jazzclub Unterfahrt (München) sowie die Jazzinitiative Wasserburg.

Kunstminister Markus Blume betonte: „Hier swingt die bayerische Seele besonders schön im Rhythmus des Jazz: Applaus für dreizehn herausragende Jazzclubs und -veranstalter aus Bayern! Von vielversprechenden Nachwuchsjazzern über renommierte Lokalmatadore bis zu internationalen Topacts – die ausgezeichneten Clubs und Veranstalter haben mit größtem Engagement anspruchsvolle und spannende Jazzformate auf Bühnen in ganz Bayern gebracht und dabei insbesondere auch Chancen für den Jazznachwuchs eröffnet. Diese Leidenschaft für den Jazz trägt maßgeblich zum unverwechselbaren Sound unserer Musiklandschaft im Freistaat bei. Herzlichen Dank dafür!“

Hohe Qualität, beherztes Engagement und vielfältige Nachwuchsarbeit

Nach Überzeugung der in die Entscheidung eingebundenen unabhängigen Fachjury hat jeder der Ausgezeichneten überaus interessante und anspruchsvolle Programme zusammengestellt und mit großer Leidenschaft auf die Bühnen gebracht. Diese Programme zeichneten sich insbesondere durch hohe künstlerische Qualität, eine beherzte und engagierte persönliche Note der bayerischen Musikerinnen und Musikern oder vielfältige Nachwuchsarbeit aus. Die Prämien in Höhe von insgesamt 30.000 Euro sind Anerkennung und Dank und sollen die Veranstalter in ihrer weiteren Arbeit unterstützen und motivieren. Kunstminister Markus Blume dankte den Mitgliedern der Fachjury für ihren Einsatz und dem Bayerischen Musikrat für die professionelle Durchführung der Jazz-Programmprämierung im Auftrag des Bayerischen Kunstministeriums. Jazzveranstalter, Clubs und Bühnen werden schon jetzt ausdrücklich dazu ermuntert, für kreative, spannende Programme umzusetzen und sich für die nächste Auszeichnungsrunde einzureichen. Weitere staatlich finanzierte Initiativen im Bereich Jazz sind seit dem 1. Januar 2023 in einem eigenen Referat Jazz beim Bayerischen Musikrat im Auftrag des Bayerischen Kunstministeriums gebündelt. 

Bernd Sibler, der neue Präsident des Bayerischen Musikrats (BMR), betonte die Bedeutung der Jazzförderung für die bayerische Kulturlandschaft: „Gemeinsam wollen wir den Jazz in allen Ecken des Freistaats noch stärker zum Klingen bringen. Er gehört fest zu unserer bayerischen Kulturlandschaft und unserem bunten Festivalleben dazu!“ 

Prämierung von Jazzprogrammen in Kooperation mit Bayerischem Musikrat

Bayerische Jazzfestivals und Konzertreihen werden im Rahmen des staatlichen Festivalförderprogramms aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gefördert. Daneben werden für die Prämierung von Jazzprogrammen insgesamt 30.000 Euro bereitgestellt. Mit diesen zusätzlichen Geldern sollen gerade auch kleinere Bühnen, die ggf. die Voraussetzungen der staatlichen Jazzfestivalförderung nicht vollständig erfüllen, eine passende finanzielle Unterstützung erhalten. Die Prämierung von Jazzprogrammen konzentriert sich auf die qualitative Ausrichtung der jeweiligen eingereichten Programme. Die eingegangenen Bewerbungen wurden einer Expertenkommission vorgelegt, die Vergabe der Gelder entschieden hat. Bedingungen für die Bewerbung waren unter anderem die professionelle Ausrichtung sowie die abgeschlossene Durchführung von mindestens drei Konzerten (live oder online).

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