UNESCO-Welterbe
Eine ihrer Hauptaufgaben ist es, das Erbe der Menschheit in seinen verschiedenen Ausdrucksformen zu schützen und zu erhalten. Dieses Erbe zu bewahren, liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.
Bereits im Jahr 1972 hat die UNESCO die Welterbe-Konvention verabschiedet. Die Aktivitäten zum Schutz bedeutender Kultur- und Naturstätten werden seitdem von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. In Bayern finden sich inzwischen zehn Welterbestätten, die aufgrund ihres "außergewöhnlich universellen Werts" in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wurden. Sie decken die ganze Bandbreite historischer Denkmäler ab:
- vom herausragenden Baudenkmal wie die Würzburger Residenz, die Wieskirche, das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth und das Augsburger Wassermanagement-System
- über eindrucksvolle Ensembles wie die Altstädte von Bamberg und Regensburg sowie die Kurstadt Bad Kissingen im Rahmen der Bedeutenden Kurstädte Europas
- bis zu bedeutenden Bodendenkmälern (Obergermanisch-Raetischer Limes sowie Donaulimes - Westliches Segment) und Unterwasserdenkmal (Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen).
Die UNESCO hat es sich zur Aufgabe gemacht, neben diesem materiellen auch das sogenannte immaterielle Kulturerbe zu schützen. Darunter sind handwerkliche und künstlerische Fertigkeiten genauso zu verstehen wie mündliche Überlieferungen und Traditionen. Gerade in Bayern genießen solche regionalen kulturellen Ausdrucksformen einen besonderen Stellenwert.
Das dokumentarische Erbe der Menschheit, das in Archiven und Bibliotheken lagert, soll mit dem UNESCO-Programm „Memory of the World“ gesichert werden. Der Freistaat ist stolz darauf, dass gleich mehrere bedeutende Beispiele dieses Weltdokumentenerbes in seinen Einrichtungen aufbewahrt werden.