Künstlerförderung Neue Antragsrunden bei Hilfsprogrammen für Kunst und Kultur: Bewerben Sie sich jetzt!

Eine junge Künstlerin bei der Arbeit (© Unsplash/Bruce Mars)
Eine junge Künstlerin bei der Arbeit (© Unsplash/Bruce Mars)

Atelierförderprogramm, Soloselbstständigenprogramm, Stipendienprogramm: Der Freistaat stellt weiterhin finanzielle Hilfen für Künstler und Künstlerinnen bereit. In verschiedenen Programmen sind ab sofort neue Antragsrunden gestartet.

Atelierförderprogramm

100 Bildende Künstlerinnen und Künstler haben die Chance auf einen Zuschuss des Freistaats für ihre Atelierkosten: Im Rahmen des sog. Atelierförderprogramms stellt ihnen das Kunstministerium für zwei Jahre einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zur Finanzierung oder Anmietung ihrer Arbeitsstätte zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für die neue Runde des Atelierförderprogramms läuft bis 29. Juli 2022, Förderbeginn ist der 1. Januar 2023.

Mit dem Atelierförderprogramm sollen die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern verbessert werden, damit sie sich möglichst frei von finanziellen Faktoren auf ihr kreatives Schaffen konzentrieren können. Alle freischaffenden bildenden Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung oder einer mindestens dreijährigen professionellen Ausstellungstätigkeit und mindestens zweijährigem Hauptwohnsitz im Freistaat können sich bewerben.

Die Anträge sind an die Regierung zu richten, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Künstlerin bzw. des Künstlers befindet. Das Förderprogramm existiert seit dem Jahr 1998. Die Bayerische Staatsregierung stellt die Mittel aus dem Kulturfonds Bayern bereit.

Soloselbstständigenprogramm

Ab sofort startet die neue Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm: Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können bis spätestens 30. September 2022 einmalig eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich für den Zeitraum April bis Juni 2022 beantragen. Anträge für den Zeitraum Januar bis März 2022 können bis spätestens 30. Juni 2022 gestellt werden.

Stipendienprogramm

Ab sofort können im Stipendienprogramm wieder Anträge bis 30. Juni 2022 gestellt werden. Im Rahmen des Programms können sich Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens um ein Stipendium zu je 5.000 Euro bewerben. Das erklären auch bisherige Stipendiatinnen und Stipendiaten im Video. Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler zu Beginn ihrer Laufbahn bleibt notwendig: Daher haben wir das Stipendienprogramm ‚Junge Kunst und neue Wege‘ noch einmal verlängert.

Die Stipendien sollen künstlerisches Arbeiten an konkreten Vorhaben ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung von künstlerischen Fertigkeiten und Methoden in allen Disziplinen und zur Umsetzung von künstlerischen, kunstvermittelnden oder kunstpädagogischen Vorhaben. Darunter fallen u. a. Kompositionen, bildnerische Werke, literarische Publikationen und Übersetzungen, Filme, Comics oder Formen interpretierender Kunstpraxis.

Die Stipendien können dabei helfen, Präsentationen oder Vermittlungsformen, neue didaktische Formate, insbesondere digitale oder hybride Formate sowie interaktive Modelle im digitalen Bereich, zu konzipieren und zu realisieren. Sie können aber auch für Recherchevorhaben im Sinne künstlerischer Forschung eingesetzt werden.

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