Kultur „Comeback der Kultur“: Veranstaltungen im Freien, Öffnungen bei Theatern, Opern- und Konzerthäusern und Einstieg in Proben von Laien- und Amateurensembles

Kunst und Kultur im Aufwind: Ein Clownspaar stellt in einer Fußgängerzone pantomimisch ein Flugzeug nach
Kunst und Kultur im Aufwind: Ein Clownspaar stellt in einer Fußgängerzone pantomimisch ein Flugzeug nach

Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen ebnen zunehmend den Weg aus der pandemiebedingten kulturellen Durststrecke. Hilfen erhalten die verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Kulturbranche darüber hinaus durch die Verlängerung und Anpassung der bayerischen Corona-Hilfen sowie auch den milliardenschweren Corona-Kulturfonds des Bundes.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

„Das alles sind wichtige Aufbruchssignale für Kunst und Kultur“, betonte Kunstminister Bernd Sibler mit Blick auf verschiedene Beschlüsse des bayerischen Ministerrats. „Die Kunst braucht die Atmosphäre des Unmittelbaren. Deshalb gehen wir vorsichtig, aber konsequent die ersten Öffnungsschritte.“

Bereits seit dem 8. März 2021 können Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten nach vorheriger Terminbuchung unter bestimmten Voraussetzungen für Besucher öffnen.

Seit dem 10. Mai 2021 können kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben.

Seit dem 21. Mai 2021 kann auch Kultur im Freien bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 und festen Sitzplätzen mit maximal bis zu 250 Personen wieder stattfinden. „Mit der Öffnung für Kulturveranstaltungen im Freien bieten wir für die Kultur echte Perspektiven, denn Künstlerinnen und Künstler möchten auf eine Bühne vor Live-Publikum. Unser nächstes Ziel muss die Erhöhung der Zuschauerzahlen sein“, erklärte Minister Sibler, der sich in den vergangenen Monaten auf verschiedenen Ebenen intensiv für die Unterstützung der Kulturbranche eingesetzt hatte. In diesem Zusammenhang wurde am 19. Mai ein erweitertes Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen bekanntgegeben.

Mit Nachdruck engagiert hatte sich Sibler auch für eine Öffnungsperspektive für Laien- und Amateurensembles, um ihnen eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme ihres musikalischen bzw. schauspielerischen Miteinanders zu ermöglichen. Seit dem 21. Mai 2021 sind für Laien- und Amateurensembles bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen nun Proben mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien wieder zulässig.

Begleitet werden diese Maßnahmen durch die Verlängerung und Anpassung der Corona-Hilfen der bayerischen Staatsregierung. „Wir sichern für die Kunst und Kultur den Weg heraus aus der Krise: Das Soloselbstständigenprogramm und das Laienmusikprogramm werden bis 31. Dezember 2021 verlängert. Das Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm wird modifiziert und ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 fortgeführt: Amateurtheater und gemeinnützige Kulturveranstalter werden stärker einbezogen und das Programm wird auf laufende und künftige Bundeshilfen abgestimmt“, erklärte Sibler.

Zudem begrüßte er in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundes am 26. Mai 2021, mit einem milliardenschweren Corona-Kulturfonds der schwer angeschlagenen Kunst- und Kulturbranche unter die Arme zu greifen: „Der Sonderfonds des Bundes kann die Rettung für Kulturveranstaltungen sein, die sich unter den momentan notwendigen Beschränkungen der Zuschauerzahlen als nicht rentabel oder schwer planbar erweisen. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Schritt, denn die Gelder können uns vor einer weiteren kulturellen Durststrecke bewahren“, sagte Sibler zu dem Programm, das gemeinsam mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern bzw. Senatoren der einzelnen Bundesländer entwickelt wurde.

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