Laien- und Amateurensembles Laien- und Amateurensembles können in Probenbetrieb einsteigen

Blasmusik im Freien
Blasmusik im Freien

Das Öffnungskonzept zum Probenbetrieb steht:  Für Laien- und Amateurensembles sollen ab dem 21. Mai 2021 wieder Proben möglich sein. Kunstminister Bernd Sibler: „Rückkehr zur Normalität fest im Blick“

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Mit der Möglichkeit, ab dem 21. Mai den Probenbetrieb aufzunehmen, haben Laien- und Amateurensembles eine konkrete Perspektive für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme ihres musikalischen bzw. schauspielerischen Miteinanders. „Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles ist ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich. Mit diesem weiteren Öffnungsbeschluss nähern wir uns stetig dem Ende der kulturellen Durststrecke und haben die Rückkehr zur Normalität fest im Blick“, kommentiere Kunstminister Bernd Sibler den entsprechenden Beschluss aus der Ministerratssitzung knapp zwei Wochen vor dem möglichen Einstiegstermin.

„Unsere Laien- und Amateurensembles sind die entscheidenden Eckpfeiler unserer kulturellen Vielfalt in Bayern. Ob als Chöre, Orchester oder Laienschauspielgruppen – sie bringen die Menschen vor Ort zusammen, pflegen Bräuche und Traditionen und schenken uns ein Gefühl von Heimat. Sie sind die Urheber des Bayerngefühls – unserer Identität, um die uns die Welt beneidet“, so Minister Sibler.

Genaue Informationen für Einstieg in den Probenbetrieb

Sibler hatte sich intensiv für eine Öffnungsperspektive für Laien- und Amateurensembles eingesetzt, um ihnen eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme ihres musikalischen bzw. schauspielerischen Miteinanders zu ermöglichen. Der erste Einstieg in den Probenbetrieb ist wie folgt vorgesehen:

  • Ab dem 21. Mai 2021 sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig.
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist die Teilnahme an der Probe ausschließlich mit Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test möglich.

Dabei gelten für den Probenbetrieb jenseits der allgemeinen Hygienevorgaben wie insbesondere Abstands- und Lüftungsregeln sowie den Regelungen zu Kontaktverfolgung und Testungen besondere Hygienevorgaben, insbesondere zu Mindestabständen beim Einsatz von Blasinstrumenten und Gesang. Einzelheiten werden in einem in Kürze bekanntzumachenden Rahmenhygienekonzept für Laien- und Amateurensembles festgelegt.

Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.

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