Kultur-Rettungsschirm Vorhang auf für das neue Stabilisierungsprogramm für kleine und mittlere Spielstätten

Das neue Stabilisierungsprogramm unterstützt kleine und mittlere Spielstätten im kulturellen Bereich
Das neue Stabilisierungsprogramm unterstützt kleine und mittlere Spielstätten im kulturellen Bereich

+++ Update vom 16. November 2020 +++
Ein Update zum neuen Spielstättenprogramm vom November 2020 finden Sie unter:  wk.bayern.de/corona.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere aktuelle Online-Meldung mit neuen Informationen.
+++ Update Ende +++

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Um kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett langfristig zu unterstützen und ihnen so durch die Krise zu helfen, hat der Freistaat Bayern ein neues Stabilisierungsprogramm im Rahmen des bayerischen Kultur-Rettungsschirms aufgelegt. Anträge können ab 1. Juli 2020 gestellt werden.

Kunstminister Bernd Sibler stellte das neue Hilfsprogramm im Rahmen einer Pressekonferenz (Link zur Aufzeichnung auf YouTube) in München vor und betonte: „Kulturelle Spielstätten sind ein wertvoller Bestandteil unserer bayerischen Kulturlandschaft. Sie laden Zuschauerinnen und Zuschauer ein, Kunst in einem schönen Ambiente zu genießen. Mit dem Stabilisierungsprogramm für kulturelle Spielstätten wollen wir diejenigen unterstützen, die nicht öffentlich getragen sind und auch nicht institutionell gefördert werden, und damit zu ihrem Erhalt in der Krise beitragen. Deshalb nehmen wir 30 Millionen Euro für unsere Spielstätten in die Hand, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, Strukturen zu erhalten und Existenzen zu sichern.“ Das Programm ist Teil des bayerischen Kultur-Rettungsschirms, der insgesamt rund 210 Millionen Euro umfasst.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben. Wer für das zweite Halbjahr 2020 einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 50.000, bis zu 100.000 oder bis zu 300.000 Euro beantragen. Das Programm läuft bis Ende dieses Jahres und kann bis Ende Oktober 2020 online bei Bayern Innovativ über www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm beantragt werden.

Bernd Sibler sprach von einem „Bayernbonus“, den das Programm des Freistaates biete. Im Vergleich mit der Überbrückungshilfe des Bundes sei es besonders attraktiv: Tatsächliche Personalkosten sind im bayerischen Stabilisierungsprogramm zu 100 Prozent berücksichtigungsfähig. Zudem sei gerade für kleinere Spielstätten eine deutlich höhere und längere finanzielle Unterstützung vorgesehen. „Wir brauchen die ganze Vielfalt und Kraft, die von diesen kreativen Orten ausstrahlt. Wir brauchen die Bühnen, auf denen sich Künstlerinnen und Künstler präsentieren können. Daher ist jeder Euro aus dem Stabilisierungsprogramm gut angelegt“, so Sibler.

Perspektive für Bayerns Kunst und Kultur

Für die Laienmusikvereine stellte der Kunstminister zudem ein neues Hilfsprogramm im Umfang von zehn Millionen Euro vor. Sibler verwies während der Pressekonferenz auch auf die weiteren Programme des Kultur-Rettungsschirms wie das Künstlerhilfsprogramm mit rund 140 Millionen Euro Volumen und die Unterstützung von geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen mit rund 10 Millionen Euro. „Auch weiterhin arbeiten wir intensiv daran, dass Kunst und Kultur in Bayern trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen eine Perspektive haben“, betonte Sibler mit Blick auf die anstehenden Monate und mögliche Öffnungsmaßnahmen.

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