Entschädigungsfonds Neuer Glanz für das historische Forchheimer Rathaus

Das Forchheimer Rathaus ist ein historisches Bauwerk von nationaler Bedeutung
Das Forchheimer Rathaus ist ein historisches Bauwerk von nationaler Bedeutung

Für die Instandsetzungsarbeiten am historischen Rathaus der Stadt Forchheim stellt der Freistaat Bayern mehr als 4,1 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds bereit.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Davon werden 3.204.000 Euro als Zuschuss sowie 900.000 Euro als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Geld, das bestens angelegt ist, wie Kunstminister Bernd Sibler, der selbst studierter Historiker ist, betont: „Das Forchheimer Rathaus zählt zu den am besten erhaltenen und repräsentativsten Fachwerkarchitekturen im Freistaat. Das imposante Bauwerk bildet gemeinsam mit der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Stadtpfarrkirche St. Martin und dem westlich gelegenen Gebäude der Forchheimer Kaiserpfalz den historisch bedeutsamen Dreiklang von bürgerlicher, kirchlicher und adeliger Macht ab. Ich freue mich, dass wir mit der Renovierung des historischen Rathauses dessen Geschichte auch für künftige Generationen erlebbar machen können.“

Der Hauptbau des Forchheimer Rathauses datiert zurück in die Zeit um 1400, wobei der Komplex sukzessive um Anbauten erweitert wurde. Neben dem Hauptbau mit Giebelturm umfasst die asymmetrische, dreiflügelige Anlage die über einen Zwischenbau (1691/92) verbundene Registratur (1452) sowie den Magistratsbau (1535). Von herausragender bauhistorischer Bedeutung sind insbesondere die gewaltigen bauzeitlichen Dachtragwerke inklusive der jeweiligen, im Laufe der Jahrhunderte erfolgten nutzungsbedingten Ergänzungen.

Im Rahmen der erforderlichen Gesamtsanierung werden u.a. umfangreiche Reparaturarbeiten an den Dachtragwerken, den Fundamenten sowie den Fassaden vorgenommen. Einen weiteren Aspekt stellt die barrierefreie Erschließung des Gesamtgebäudes dar.

Eigentümerin des Baudenkmals ist die Stadt Forchheim.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.

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