Literaturförderung Noch mehr Unterstützung: Arbeitsstipendien für Autoren und für Übersetzer auf 7.000 Euro erhöht!

Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Übersetzerinnen und Übersetzer können sich für ein Arbeitsstipendium des Freistaates Bayern bewerben
Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Übersetzerinnen und Übersetzer können sich für ein Arbeitsstipendium des Freistaates Bayern bewerben

Der Freistaat stockt die Arbeitsstipendien für Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer um 1.000 Euro auf.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

Das Stipendium soll die Rahmenbedingungen für ihre bedeutende Arbeit verbessern und die hohe Wertschätzung und den großen Stellenwert von Literatur – unabhängig davon, in welcher Sprache sie ursprünglich entsteht – ausdrücken, betonte Kunstminister Bernd Sibler. Auf seine Initiative wird die Förderung von bislang 6.000 Euro auf künftig 7.000 Euro angehoben. Dem Minister ist es ein großes Anliegen, Literaturschaffende und literarische Übersetzerinnen und -übersetzer noch mehr zu unterstützen: „Literatur ist für unsere Kultur, die Bildung und den Diskurs in unserer Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie Übersetzerinnen und Übersetzer öffnen uns – auf ihre ganz eigenen Wege – das Tor zu neuen Welten, Denkweisen und Ideen. Beide Gruppen laden uns dazu ein, unseren Horizont zu erweitern. Mit den Stipendien wollen wir ihnen Rückenwind für ihre kreative Arbeit geben.“

Für Schriftstellerinnen und Schriftsteller vergibt der Freistaat insgesamt bis zu sechs Arbeitsstipendien. Autorinnen und Autoren mit literarischen Vorhaben in den Sparten Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel können sich bewerben. Die Antragsfrist läuft bis 15. Februar 2020. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz in Bayern haben. Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden. Zudem muss mindestens ein Werk bereits veröffentlicht worden sein oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen werden.

Literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit Wohnsitz in Bayern können sich noch bis 1. März 2020 um ein Stipendium bewerben. Mit diesem wird jährlich ein begonnenes Übersetzungsvorhaben unterstützt, das bereits einen Verlag gefunden hat.

Die Auswahl für beide Stipendien wird jeweils von einer Jury getroffen. Über seine Vergabe entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag der Jurys, die die eingereichten Eigenbewerbungen prüfen.

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