LDR Olympiagelände

Beschluss des Bayerischen Landesdenkmalrates vom 07.12.2007

Der Bayerische Landesdenkmalrat hat mit großer Sorge von den Plänen der Olympiapark München für eine Überbauung von Teilen des Olympiaparks und den dazu konzipierten Vorentwürfen Kenntnis genommen. 

Der Olympiapark ist das wichtigste Denkmal der Nachkriegsarchitektur in Deutschland und zugleich der bedeutendste, wenn nicht einzige Beitrag der Bundesrepublik zur jüngeren Weltarchitektur. Dieser Bedeutung entsprechend ist der Park als Ensemble in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Zusammen mit dem Olympiaturm und den drei Hauptsportstätten (Stadion, Sporthalle und Schwimmhalle) bildet der Olympiapark den eigentlichen künstlerischen Schwerpunkt des Olympiageländes. In ihm wird das Konzept der Einbettung aller Bauten in eine Architektur- und Erholungslandschaft beispielhaft deutlich. 

Der Bayerische Landesdenkmalrat appelliert an die Landeshauptstadt München, dem Veränderungsdruck auf den Olympiapark nicht nachzugeben, sondern den erst im Dezember 2005 gefassten Grundsatzbeschluss zur "Zukunftssicherung des Olympiageländes" konsequent umzusetzen. Bei allen weiteren Planungen müssen die hohen Qualitäten der Freiflächengestaltung und der Anordnung der Einzelbauwerke ohne Abstriche gewahrt werden.

Vorlese-Funktion