LDR Hochhäuser München

Resolution des Landesdenkmalrats vom 28.01.2002

Der Landesdenkmalrat verfolgt mit großem Interesse die Überlegungen der Stadt München, den Bau von Hochhäusern verstärkt zuzulassen. Er hält es für seine Pflicht, auf Folgendes hinzuweisen:

Die Stadt München konnte trotz schwerer Kriegszerstörungen ihre Schönheit und ihren baulichen Charakter, ihren Stadtgrundriss und die Stadtsilhouette, weitgehend erhalten, weil schon unmittelbar nach 1945 Wert auf die Bewahrung dieses Erscheinungsbildes gelegt wurde. Die Stadt würde jetzt sehr darunter leiden, würde man die Stadtsilhouette durch viele Hochhäuser wesentlich verändern. Dies kann bei klugen und maßvollen Planungen vermieden werden. Münchens unverwechselbare Stadtgestalt darf nicht die einer Allerweltsstadt werden.

Der Landesdenkmalrat empfiehlt daher der Stadt:

  1. die Ergebnisse, wie sie in der Fortschreibung der Hochschulstudie von 1955 besonders durch Architekt Schreiber festgehalten wurden, zu berücksichtigen;
  2. sicherzustellen, dass historische und baukünstlerische Platz- und Straßenräume unbeeinträchtigt bleiben. Dabei spielen bedeutende Sichtachsen und Blickbezüge eine besondere Rolle;
  3. das Landesamt für Denkmalpflege frühzeitig bei der Festlegung von Standorten für Hochhäuser einzuschalten.

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