LDR Erbschaftssteuer

Resolution des Landesdenkmalrats vom 10.09.2007

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Novellierung des Erbschaftsteuerrechts, die im Ergebnis zu einer höheren Bewertung von Immobilienvermögen führen wird, dringt der Bayerische Landesdenkmalrat auf eine ausreichende Berücksichtigung der Belange der Eigentümer von Kulturdenkmälern. Der Bayerische Landesdenkmalrat appelliert an die gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern, die bestehenden Sonderregelungen für die Bewertung von Kulturdenkmälern beizubehalten und deren Anwendungsbereich auch auf solche Vermögenswerte zu erstrecken, deren Erträge der Erhaltung von Kulturdenkmälern zugute kommen.

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