LDR Baukultur

Resolution des Landesdenkmalrats vom 30.11.2001

Bayern wird wegen seiner Baukultur zu Recht über Deutschland hinaus geschätzt und bewundert. Die weitgehende Bewahrung des Orts- und Landschaftsbildes vor Verunstaltungen ist das Ergebnis vernünftig angewendeter Bauordnungen und Denkmalschutzbestimmungen. Die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Baukultur gehört deshalb zu den von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben des Kulturstaats Bayern.

Infolge weit reichender Änderungen des Baugenehmigungsverfahrens bedürfen nicht wenige Bauvorhaben keiner Baugenehmigung mehr oder sie beschränkt sich nur auf einzelne Punkte des Sachverhalts. Diese bedenkliche Entwicklung für unsere Baukultur wird noch durch eine zunehmend schwächere Ausstattung der Bauaufsichtsbehörden mit qualifiziertem Personal verstärkt.

Der Bayerische Landesdenkmalrat fordert die Träger der Unteren Bauaufsichtsbehörden auf, quantitativ und qualitativ ausreichende Beratungsmöglichkeiten für Bauherren zu schaffen, um im Dialog Alternativen bei der Baugestaltung und Einfügung baulicher Anlagen in die Umgebung entwickeln zu können. Deshalb ist für eine fachlich qualifizierte Besetzung der Position des Kreisbaumeisters Sorge zu tragen.

Staat und Kommunen als Träger der Bauaufsichtsbehörden sind verpflichtet, auf die positive Gestaltung der gebauten Umwelt Einfluss zu nehmen, um die Wahrung der Baukultur in Bayern auch weiterhin zu gewährleisten.

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