Förderlinie 'Internationalisierung 2.0'
Der digitale Wandel bringt eine tiefgreifende, dauerhafte Veränderung aller gesellschaftlichen Bereiche mit sich. Dementsprechend müssen auch die Hochschulen eine strategische Antwort auf die mit diesem Wandel einhergehenden neuen Anforderungen zur Sicherung ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit finden und insbesondere im Bereich der Internationalisierung zeitgemäße Instrumente einsetzen.
Die Förderlinie „Internationalisierung 2.0“ des StMWK unterstützt die bayerischen Hochschulen bei der Erstellung und Umsetzung individueller und passgenauer Konzepte, die die Bereiche Digitalisierung und Internationalisierung der jeweiligen Hochschule zusammen denken und zu nachhaltigen Synergieeffekten führen. Netzwerktreffen zum Know-how- und Ideenaustausch zwischen den Hochschulen sowie zur Einbindung externer best-practice-Expertise begleiten die Förderung.
Termine
Die Antragsphase ist abgelaufen. Die konkretisierten Finanzpläne und Zwischenberichte wurden vorgelegt und bewertet.
Informationen zur Förderlinie
- Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Sach- und Personalmittel. Stellen können nicht beantragt werden. Förderfähig sind qualitativ hohe Konzepte für die Weiterentwicklung der Internationalität/Internationalisierung der Hochschulen durch digitale Instrumente. - Antragsberechtigt sind alle bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in staatlicher Trägerschaft sowie die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Hochschule für Philosophie München, die Katholische Stiftungshochschule München sowie die Evangelische Hochschule Nürnberg. Es ist lediglich ein Antrag pro Hochschule zulässig, der über die Hochschulleitung einzureichen ist.
Netzwerkarbeit
Die Förderlinie wird durch Netzwerktreffen der Hochschulen, des Staatsministeriums und externer Partner zum Know-how- und Ideenaustausch begleitet. Das erste Netzwerktreffen fand am 2. Februar 2018, das zweite am 9. Juli 2018 in den Räumen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst statt.
Zu weiteren Netzwerktreffen erhalten die geförderten Hochschulen gesonderte Einladungen.
Informationen zum Thema Digitalisierung und Internationalisierung, weiterführende Links
Weitere Hintergrundinformationen zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Internationalisierung der Hochschulen finden sich in folgenden Veröffentlichungen:
- Hochschulforum Digitalisierung – The Digital Turn, Hochschulbildung im digitalen Zeitalter (2016): pdf, 4.5 MB
- Hochschulforum Digitalisierung – The Digital Turn, Hochschulbildung im digitalen Zeitalter – Zusammenfassung (2016): pdf, 1.3 MB
- Hochschulforum Digitalisierung – Strategieoptionen für Hochschulen im digitalen Zeitalter (Dezember 2016): pdf, 1.0 MB
- Hochschulforum Digitalisierung – Digitale Modelle internationaler Hochschulkooperation in der Lehre (Juli 2016): pdf, 759 KB
- Hochschulforum Digitalisierung – Zur Rolle und Bedeutung von digitalen Medien in Internationalisierungsstrategien deutscher Hochschulen (September 2015): pdf, 776 KB
- DAAD - Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen im Zeichen virtueller Lehr- und Lernszenarien (2014): pdf, 7.5 MB
FAQ zur Antragstellung
- Welche Finanzierungsscheiben gibt es (Jahresscheiben)?
Die Hochschule beantragt die Jahresscheiben passend zum Projektplan und trägt diese in den Kostenplan ein. Bei Antragstellung ist die Planung für die ersten beiden Haushaltsjahre verbindlich, für die Folgejahre war eine plausible Schätzung abzugeben (vorläufige Planung), die bis Oktober 2019 zu konkretisieren war.
- Sind die Fördergelder hälftig auf die im Kostenplan in zwei Zweijahresplanungen geteilten Tranchen aufzuteilen?
Die beantragten Mittel sind nicht zwingend hälftig auf die beiden Zweijahreszeiträume aufzuteilen. Die Aufteilung der beantragten Mittel ist aber in jedem Fall fachlich zu begründen. Kostenplan und im Antragsblatt beschriebene Maßnahmen müssen sich eindeutig aufeinander beziehen.
- Ab wann stehen die Fördergelder zur Verfügung?
Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber. Es sind zwei Förderzeiträume vorgesehen:- Bei Antragstellung zum Mai 2018: Förderzeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2022
- Bei Antragstellung zum Oktober 2018: Förderzeitraum 01.04.2019 bis 30.03.2023
- Sind auch Reisekosten zu einem Kooperationspartner im Ausland zur Vorbereitung oder Abstimmung der Kooperation im Rahmen einer Maßnahme von "Internationalisierung 2.0" beantragbar?
Eine Beantragung ist nicht ausgeschlossen. Alle beantragten Maßnahmen müssen jedoch zur Durchführung des Kooperationsprojektes erforderlich sein, mit den verfolgten Zielen in Einklang stehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (hier z.B. Reisekostengesetz) bleiben und die Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen. Im Einzelfall wird im Rahmen der Antragsbegutachtung entschieden.
- Sind Projekte zur wissenschaftlichen Begleitforschung beantragbar?
Die Förderung wissenschaftlicher Begleitforschung ist nicht möglich.