Förderzeitraum 2021-2027

Sehenswerk/adobe.stock.com
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Für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ stellt die EU in den Jahren 2021-2027 rund 577 Mio. Euro zur Verfügung. Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Das Staatsministerium ist an drei Förderbereichen des Operationellen Programms des EFRE im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021 – 2027 (Version 4.0) beteiligt.

  • Prioritätsachse 1 (Innovation und Wettbewerbsfähigkeit): Maßnahmenart 1.2 Technologietransfer von Hochschulen in KMU. (23,6 Millionen Euro)
  • Prioritätsachse 2 (Klima- und Umweltschutz): Maßnahmenart 2.2 Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen, Förderung der energetischen Sanierung nichtstaatlicher Museen (3,5 Millionen Euro).
  • Prioritätsachse 3 (Plattform „Strategische Technologien für Europa“ - STEP): Maßnahmenart 3.2. Förderung des Technologietransfers von Hochschulen und Universitätsklinika in Unternehmen (54,5 Millionen Euro).

Damit stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bis zum 31.12.2027 insgesamt bis zu 78,1 Millionen Euro Finanzhilfen der Europäischen Union (EU) für die Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und weitere 3,5 Millionen Euro für die Energetische Sanierung nichtstaatlicher Museen zur Verfügung.

Aktuell sind keine weiteren Förderaufrufe offen.

Allgemeine Informationen zum EFRE in Bayern

Generelle Informationen zu den einzelnen Maßnahmearten

Maßnahmeart 1.2.: Technologietransfer von Hochschulen in KMU

Antragsberechtigt sind alle bayerischen staatlichen Hochschulen sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen:

− Augustana - Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau

− Evangelische Hochschule Nürnberg

− Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth

− Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg

− Hochschule für Philosophie München

− Katholische Stiftungshochschule München

− Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.

außerhalb der strukturstarken Planungsregion 14.

Mind. 65% der Mittel sollen an Antragsteller des EFRE-Schwerpunktgebiets (Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)) vergeben werden. Wünschenswert ist die Teilnahme von mindestens 8 KMU.

Gefördert werden Personalkosten, die im Rahmen dieser Förderaktion tatsächlich für das Projekt entstanden sind. Alle weiteren Kosten des EFRE-Projekts werden mit einer Restkostenpauschale auf der Grundlage von Art. 56 Abs. 1 der VO (EU) 2021/1060 abgegolten.

Mit der Maßnahme wird die Innovationsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch regionale Vernetzung mit regional verankerten Hochschulen gestärkt, den Schwerpunkt bilden daher die strukturschwächeren Räume in Bayern. Es werden Projekte gefördert, bei denen Hochschulen und KMU kooperieren, beispielsweise um neue technologische Lösungen zu entwickeln oder technische Probleme zu lösen. Die Hälfte des Budgets wird für Projekte im Themenbereich CO₂-Reduktion/Klimaschutz reserviert.

Die Ergebnisse sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Gegensatz zu Großunternehmen fehlen KMU vielfach die Möglichkeiten, passende Kooperationspartner und Forschungseinrichtungen ausfindig zu machen oder eigenständig Innovationen im täglichen Geschäft zu generieren und umzusetzen. Durch die Verbesserung des Technologietransfers sollen ausgewählte Forschungsfelder von Hochschulen erschlossen und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.

Derzeit werden in Bayern 26 Technologietransferprojekte der Maßnahmenart 1.2. mit einer Gesamtsumme von 23,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gefördert.

Aktuell sind keine Förderaufrufe offen.

Maßnahmeart 2.2.: Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen - Energetische Sanierung von nichtstaatlichen Museen

Antragsberechtigt sind Träger nichtstaatlicher Museen:

- kommunale Gebietskörperschaften

- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in ausschließlich kommunaler Trägerschaft

Die Fördermittel können im gesamten Freistaat Bayern eingesetzt werden. Mindestens 60 % der EU-Mittel müssen für Maßnahmen im EFRE-Schwerpunktgebiet (RmbH) eingesetzt werden.

Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung in nichtstaatlichen Museen - einschließlich zugehöriger Depots - (Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Gebäudeleittechnik etc.) sowie an der technischen Infrastruktur (Dekarbonisierung von Heizung, Kühlung und Klimatisierung, Ertüchtigung bestehender Wärme- und Kälteverteilnetze, Einsatz innovativer Technologien etc.) und der Bildung von Energiegemeinschaften zur Steigerung der Energieeffizienz.

Der Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und das Recycling von Baustoffen im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung wird begrüßt. Maßnahmen mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz können kombiniert werden und der Einsatz naturbasierter Maßnahmen (Begrünung von Fassaden, Dächern, Einbau von Nisthilfen, Verschattungs- und Klimatisierungsmaßnahmen durch Bepflanzung des Geländes um die Gebäude etc.) im Zuge obenstehender Maßnahmen kann mitgefördert werden.

Ziel der Förderung ist es, durch die Reduzierung des Endenergiebedarfs und die Dekarbonisierung unter anderem von Heizung, Kühlung und Klimatisierung die Treibhausgasemissionen kommunaler Infrastrukturen zu vermindern.

Derzeit werden in Bayern fünf Projekte der Maßnahmenart 2.2. mit einer Gesamtsumme von 3,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gefördert.

Aktuell sind keine Förderaufrufe offen.

Maßnahmeart 3.2.: Förderung des Technologietransfers von Hochschulen und Universitätsklinika in Unternehmen

Antragsberechtigt sind alle bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitätsklinika sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen:

− Augustana - Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau

− Evangelische Hochschule Nürnberg

− Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth

− Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg

− Hochschule für Philosophie München

− Katholische Stiftungshochschule München

− Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Die Fördermittel können im gesamten Freistaat Bayern eingesetzt werden.

Die beteiligten Unternehmen sind im Wesentlichen KMU, jedoch können auch größere Unternehmen kooperieren, wenn ein Mehrwert für das Gesamtvorhaben zu erwarten ist. Verbindlich ist die Teilnahme von mindestens 6 bayerischen Unternehmen. Zudem ist die Beteiligung von Unternehmen außerhalb Bayerns möglich, gerade in Grenzregionen. Ein erhöhter Fördersatz wird bei Projekten gewährt, in denen mindestens 4 Unternehmen aus dem EFRE-Schwerpunktgebiet (RmbH) vertreten sind.

Gefördert werden Personalkosten, die im Rahmen dieser Förderaktion tatsächlich für das Projekt entstanden sind. Alle weiteren Kosten des EFRE-Projekts werden mit einer Restkostenpauschale auf der Grundlage von Art. 56 Abs. 1 der VO (EU) 2021/1060 abgegolten.

Innovative Unternehmen, insbesondere KMU, die in lokale und regionale FuE-Strukturen eingebunden sind, sind ein Schlüssel zur Gewährleistung eines resilienten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Binnenmarktes für die STEP-Technologiefelder. Es werden ausschließlich Technologietransferprojekte aus der angewandten Forschung in den STEP-Technologiefeldern unterstützt. Die STEP-Technologiefelder sind digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.

Der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode liegt im Bereich Klima und Umweltschutz, daher ist ein Drittel des Budgets für Projekte in diesem Sektor reserviert. Begrüßt im Auswahlprozess werden insofern Projekte mit Schwerpunkt auf CO2-armer Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel.

Die Ergebnisse sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Gegensatz zu Großunternehmen fehlen KMU vielfach die Möglichkeiten, passende Kooperationspartner und Forschungseinrichtungen ausfindig zu machen oder eigenständig Innovationen im täglichen Geschäft zu generieren und umzusetzen. Durch die Verbesserung des Technologietransfers sollen ausgewählte Forschungsfelder von Hochschulen erschlossen und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.

Derzeit werden in Bayern 29 Technologietransferprojekte der Maßnahmenart 3.2. mit einer Gesamtsumme von 54,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gefördert.

Aktuell sind keine Förderaufrufe offen.

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