Kulturhilfen Neuer Call des Stipendienprogramms für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens

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Antragstellung für das Stipendienprogramm: Kunstminister Bernd Sibler ruft Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens erneut dazu auf, ein Stipendium zu beantragen. Im aktuellen fünften Call des Programms können Anträge bis zum 31. März 2022 bei Bayern Innovativ gestellt werden.

Kunstminister Bernd Sibler (Foto: StMWK/Axel König)
Kunstminister Bernd Sibler (Foto: StMWK/Axel König)

„Die Förderung neu entstehender Kunst ist eine wichtige Säule unserer bayerischen Kulturpolitik. Ich freue mich, dass wir mit dem Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens diese kulturpolitische Linie konsequent weiterführen und rufe alle Interessierten dazu auf, sich zu bewerben!“, sagte Kunstminister Bernd Sibler Mitte Februar.

Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in der Anfangsphase ihres Schaffens können jetzt bis zum 31. März 2022 auf der Internetseite von Bayern Innovativ ein Stipendium zu je 5.000 Euro beantragen. Die Stipendien sollen neue künstlerische oder kunstvermittelnde Vorhaben ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung künstlerischer Methoden und bieten die Möglichkeit für Professionalisierungsmaßnahmen und Investitionen.

Sibler: „Stipendienprogramm will Rückenwind und Anschub sein“

Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben.

„Wer sich auf eine künstlerische Existenz einlässt, geht ein erhebliches persönliches Wagnis ein. Das Stipendienprogramm will ermutigen und ermöglichen, will Rückenwind und Anschub sein“, betont Kunstminister Sibler.

Das Stipendienprogramm war mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende in der Corona-Krise mit einem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 23. November 2021 über ihr ursprüngliches Laufzeitende am 31. Dezember 2021 hinaus verlängert worden.

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