Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie

Die Fakultät für Maschinenwesen am Forschungszentrum Garching der Technischen Universität München (Foto: Andreas Heddergott /TUM)
Die Fakultät für Maschinenwesen am Forschungszentrum Garching der Technischen Universität München (Foto: Andreas Heddergott /TUM)

Mit der dauerhaft angelegten Exzellenzstrategie fördern Bund und Länder seit 2006 (bis 2019 unter dem Titel „Exzellenzinitiative“) exzellente Forschung und Wissenschaft an deutschen Hochschulen. Ihr Ziel besteht darin, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Der Bund trägt 75% der Kosten, das jeweilige Sitzland 25%.

In der Exzelleninitiative wurden von 2006 bis 2018 Zukunftskonzepte, Exzellenzcluster und Graduiertenschulen mit insgesamt 4,6 Mrd. Euro gefördert.

Die Exzellenzinitiative war für die Hochschullandschaft insgesamt ein großer Erfolg. Zum einen ist es gelungen, die internationale Sichtbarkeit und Konkurrenzfähigkeit der deutschen Universitäten zu steigern. Dies manifestiert sich u.a. in den Erfolgen, Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu gewinnen oder aus dem Ausland an den Standort Deutschland zurückzuholen. Zum anderen hat in den Hochschulen selbst eine produktive Wettbewerbsdynamik Einzug gehalten, durch die sie in großer Breite wissenschaftliches Personal gewonnen haben.

Logo der Exzellenz Strategie des Bundes und der Länder

Die Exzellenzinitiative wurde ab 2019 in der Exzellenzstrategie fortgeführt und weiterentwickelt. Für die beiden Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten stellten Bund und Länder in der ersten Förderphase 533 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Exzellenzcluster werden projektbezogen über sieben Jahre gefördert, können aber verlängert werden. Die institutionelle Förderung von Exzellenzuniversitäten wird zwar ebenfalls alle sieben Jahre durch eine kritische Begutachtung überprüft, ist aber grundsätzlich auf Dauer angelegt. Hier wurde erstmals die Änderung des Grundgesetzartikels 91b aus dem Jahr 2015 genutzt, die dem Bund eine institutionelle Förderung von Hochschulen erlaubt.

In der ersten Förderphase von 2019 bis 2025 wurden 57 Exzellenzcluster und 11 Exzellenzuniversitäten gefördert. In der zweiten Phase werden seit 2026 70 Exzellenzcluster gefördert und ab 2027 bis zu 15 Exzellenzuniversitäten. Hierfür stellen Bund und Länder mindestens 677 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Von der ersten zur zweiten Förderphase konnten die bayerischen Universitäten die Anzahl ihrer Exzellenzcluster von 6 auf 12 verdoppeln. Das Begutachtungsverfahren für die Exzellenzuniversitäten läuft derzeit.

In der Exzellenzstrategie geförderte Projekte der bayerischen Universitäten

Exzellenzcluster

* neu seit 2026

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