Bayerischer Musikplan
Bayern hat 1978 als erstes Land in Deutschland einen Musikplan herausgegeben. Darin hat die Bayerische Staatsregierung über die Förderung einzelner Schwerpunkte hinaus ein zusammenhängendes Entwicklungsprogramm für alle Bereiche der Musikerziehung, Musikausbildung und Musikpflege festgelegt.
Auf der Grundlage eines Vorschlags des Bayerischen Musikrats und zahlreicher Anregungen von Institutionen, Verbänden und Einzelpersonen hat die Staatsregierung im Jahr 1989 eine erste Fortschreibung des Musikplans beschlossen. 2010 wurde der Musikplan erneut aktualisiert und vollständig neu gefasst. Dabei wurden neue Herausforderungen, beispielsweise durch die Ganztagsschule, den steigenden Altersdurchschnitt in der Bevölkerung sowie die Veränderungen im Bildungs- und Freizeitverhalten, erstmals in den Musikplan aufgenommen.
Für die Förderung der Musikerziehung und Musikpflege standen im Jahr 1970 rund 1,4 Mio. Euro zur Verfügung. 1978, im Jahr der Herausgabe des Bayerischen Musikplans, waren es bereits 7 Mio. Euro. Dieser Betrag ist bis 1989, dem Jahr der ersten Fortschreibung des Musikplans, auf 18,2 Mio. Euro erhöht worden. Im Jahr 2013 stehen für die Musikförderung rund 49,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Hinzu kommen Mittel, die der Freistaat Bayern für die von ihm getragenen bzw. geförderten Einrichtungen bereitstellt, das sind insbesondere:
- Hochschulen für Musik in München, Nürnberg und Würzburg
- Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth
- Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
- Berufsfachschulen für Musik
Eines der wichtigsten kulturpolitischen Ziele des Bayerischen Musikplans ist die Dezentralisierung und Regionalisierung des musikalischen Angebots im Flächenstaat Bayern. Die staatlichen Zuschüsse sollen u.a. dazu dienen, Initiativen für musikalische Veranstaltungen im ganzen Land zu ermöglichen und zu fördern.