Wintersemester 2020/2021 Mehr Präsenzlehre an Bayerns Hochschulen im Wintersemester 2020/2021

Nach dem Willen von Wissenschaftsminister Bernd Sibler soll im kommenden Wintersemester 2020/2021 wieder mehr Präsenzlehre möglich sein – soweit es das infektiologische Geschehen zulässt.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

Wissenschaftsminister Bernd Sibler möchte im Wintersemester 2020/2021 mehr Präsenzveranstaltungen an bayerischen Hochschulen ermöglichen. Das gab er in München bei einer Pressekonferenz zum anstehenden Semester bekannt.

„Ich möchte zurück zu mehr Normalität an Bayerns Hochschulen und wieder mehr Miteinander, mehr Diskurs und mehr persönliche Begegnungen vor Ort ermöglichen. Das kann zum Beispiel unseren Studienanfängerinnen und Studienanfängern helfen, an der Hochschule gut anzukommen. Mein Ziel ist, dass im Wintersemester grundsätzlich wieder Lehrveranstaltungen in Präsenzform stattfinden, soweit das Corona-Infektionsgeschehen das zulässt. Passgenaue und damit verlässliche Hygienemaßnahmen sind dabei selbstverständlich“, so Sibler.

Für die Lehrveranstaltungen im Wintersemester gilt ein verbindlicher Rahmen:

- Maximal 200 Personen dürfen eine Präsenz-Lehrveranstaltung besuchen.

- Zur Nachverfolgung von Infektionsketten müssen die Daten aller
  Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeder Präsenzlehrveranstaltung dokumentiert
  werden – unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutzes.

- Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss bei den Lehrveranstaltungen
  eingehalten werden.

- Wo der Mindestabstand zum Beispiel in Verkehrs- und Begegnungsbereichen
  innerhalb der Hochschulgebäude nicht zuverlässig eingehalten werden kann, muss
  eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Mix aus Präsenz- und Online-Lehre

Die Lehrveranstaltungen werden durch Online-Angebote ergänzt. „Ich bin mir sicher, dass unsere Hochschulen einen gelungenen Mix aus Präsenz- und Online-Lehre finden werden – abgestimmt auf die Schwerpunkte der einzelnen Hochschule und mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Studentinnen und Studenten“, erklärte Sibler. Das Corona-Sommersemester habe für einen enormen Schub in Richtung digitale Lehre gesorgt.  Diese Errungenschaften wolle man beibehalten.

Für den Fall, dass das epidemiologische Geschehen im Winter keine Ausweitung des Präsenzbetriebs an den Hochschulen ermöglichen sollte, ist sich Wissenschaftsminister Sibler sicher, dass „alle Hochschulen in Bayern gerüstet sind, auch das Wintersemester digital durchzuführen, falls dies erforderlich sein sollte.“ Das habe das digitale Sommersemester 2020 gezeigt.

Nachteile der Krise abfedern und Sicherheit geben

„Wir können einen verlässlichen Studienbetrieb im Wintersemester und damit Planungssicherheit anbieten. Sicherheit und Planbarkeit sind Bedürfnisse, die gerade in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Krise eine besondere Bedeutung haben. Wir tun unser Möglichstes, um die Nachteile der Krise abzufedern und unseren Studentinnen und Studenten und der gesamten Hochschulfamilie Sicherheit zu geben“, betonte der Wissenschaftsminister.

Deshalb habe er in intensivem Austausch mit der Landesstudierendenvertretung bereits für das Sommersemester Regelungen zu Fristen, Regelterminen und BAföG erarbeitet, die Corona-bedingte Nachteile für die Studentinnen und Studenten in Bayern auffangen. Damit stehe eine Blaupause und ein Instrumentenkasten für das Wintersemester zur Verfügung, sollte das Infektionsgeschehen zum Wintersemester nur digitale Lehre zulassen.

Veränderte Vorlesungszeiten im Wintersemester

Aufgrund der veränderten Vorlesungszeiten im digitalen Sommersemester 2020 ergeben sich teilweise auch andere Vorlesungszeiten für das kommende Wintersemester:

An den Universitäten beginnt die Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21 am 2. November und endet am 26. Februar. Die Universitäten können ferner den Vorlesungszeitraum um bis zu zwei Wochen verkürzen, wenn der vorgesehene Unterrichtsstoff studierbar angeboten wird. Für die höheren Fachsemester in Humanmedizin, Molekularer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie kann die einzelne Universität beschließen, dass die Vorlesungszeit vom 12. Oktober bis zum 5. Februar dauert.

An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen wird die übliche Vorlesungszeit vom 1. Oktober bis zum 25. Januar dauern. Eine Ausnahme bilden die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengängen, die zentral vergeben werden: Für sie soll die Vorlesungszeit am 2. November beginnen und am 19. Februar enden, wobei eine Angleichung für alle Studienanfängerinnen und -anfänger von grundständigen Studiengängen an der einzelnen Hochschule auf Antrag der Hochschule möglich ist. Generell kann die einzelne Hochschule den Vorlesungszeitraum um bis zu vier Wochen verkürzen, wenn der vorgesehene Unterrichtsstoff studierbar angeboten wird.

An den Kunsthochschulen bleibt es bei den üblichen Vorlesungszeiten.

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