München Ministerpräsident Söder und Wissenschaftsministerin Kiechle schließen Innovationsbündnis mit Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten
Nach der Kabinettssitzung mit dem Schwerpunkt Wissenschaft und Forschung unterzeichneten Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle am 17. Juli gemeinsam mit 32 Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten im Kuppelsaal der Bayerischen Staatskanzlei das Innovationsbündnis Hochschule 4.0.
„Wir sind stolz auf die leistungsstarke, vielfältige und innovative Hochschullandschaft in Bayern. Die klügsten und kreativsten Köpfe sollen auch in Zukunft in Bayern die besten Chancen haben“, sagte Ministerpräsident Dr. Markus Söder. „Wir schreiben die Erfolgsgeschichte fort und stellen Mittel in Milliardenhöhe für unsere Hochschulen unter den ‚Schutzschirm‘ des Bündnisses – so geben wir unseren bayerischen Hochschulen ein Höchstmaß an Planungssicherheit und Stabilität“, so Söder weiter.
Wissenschaftsministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle betonte: „Mit dem heute unterzeichneten Innovationsbündnis Hochschule 4.0 bekennt sich Bayern zu einer klaren politischen Prioritätensetzung für Bildung, Wissenschaft und Innovation. Wir garantieren den Hochschulen verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Diese Selbstverpflichtung des Staates stellt ein echtes Privileg der Hochschulen dar. Gleichzeitig belegt der Abschluss des Bündnisses: Staat und Hochschulen ziehen weiter an einem Strang – zum Wohle der Wissenschaft, der Studierenden und nicht zuletzt zum Wohle Bayerns!“
Seit 2005 schließt der Freistaat Bayern mit den bayerischen Hochschulen Innovationsbündnisse ab. Das aktuelle Innovationsbündnis Hochschule 2018 läuft Ende 2018 aus. Das neue Innovationsbündnis Hochschule 4.0 ist auf den Zeitraum 2019 bis 2022 angelegt. Mit dem Innovationsbündnis gewährt der Freistaat den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit über den aktuellen Doppelhaushalt hinaus. Im Gegenzug verpflichten sich die Hochschulen auf die Erreichung hochschulpolitischer Ziele, etwa eine konkrete Anzahl zusätzlich aufzunehmender Studienanfänger. Das neue Innovationsbündnis Hochschule 4.0 enthält gegenüber den derzeit geltenden Regelungen folgende wesentlichen Punkte und Weiterentwicklungen:
- Die Hochschulen erhalten über den aktuellen Doppelhaushalt hinaus für die Laufzeit des neuen Bündnisses eine Mittelgarantie in Milliardenhöhe.
- Der Innovationsfonds Universitäten soll von 8,1 Millionen Euro auf 25,5 Millionen Euro pro Jahr, der Innovationsfonds für Fachhochschulen von 2,2 Millionen Euro auf 17,0 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt werden. Der neue Innovationsfonds für Kunsthochschulen wird mit einem Budget von 1,0 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet.
- Automatischer Ausgleich der Tarifsteigerungen auch für Universitätskliniken: Tarifsteigerungen erhöhen automatisch die Mittel, die Hochschulen, erstmals einschließlich der Universitätsklinika, zur Verfügung stehen. Allein für die Universitätsklinika bedeutet die „Schließung der Tarifschere“ für das Jahr 2019 ein Plus von 12 Millionen Euro und für 2020 ein Plus von 19,7 Millionen Euro.
Der Ministerrat hatte dem Innovationsbündnis Hochschule 4.0 am 24. April 2018, der Landtag am 10. Juli 2018 zugestimmt.
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Stand: 17.07.2018; Fotos: Bayerische Staatskanzlei