Inklusion
Inklusion in Wissenschaft und Kunst
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt und barrierefrei an allen Lebensbereichen teilhaben. Hierzu sollen sich Menschen mit Behinderung nicht an die Gesellschaft, sondern sich diese an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen. So will es die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit März 2009 auch in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht ist.
Um die UN-BRK auf Landesebene umzusetzen und mit Leben zu erfüllen, hat die Bayerische Staatsregierung 2013 einen eigenen Aktionsplan erstellt, den sie konsequent fortschreibt. Zudem hat sie, ebenfalls im Jahr 2013, das Programm „Bayern barrierefrei“ geschaffen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab,
- Menschen mit und ohne Behinderung für Barrieren in verschiedenen Lebensbereichen (Bauen, Beruf, Wohnen, Kommunikation) zu sensibilisieren,
- Beratungsangebote zur Beseitigung von Barrieren zu schaffen und
- Barrierefreiheit im staatlichen Bereich zu verwirklichen.
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Als Teil der Bayerischen Staatsregierung setzt sich auch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für mehr Barrierefreiheit und Inklusion im eigenen Zuständigkeitsbereich ein.
Inklusion von Mitarbeitern
Bei der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung übernimmt der Freistaat Bayern als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion: Nach den Inklusionsrichtlinien müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt werden. Selbstverständlich sind auch am Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie in den nachgeordneten Wissenschafts- und Kultureinrichtungen auf allen Ebenen Menschen mit Behinderungen erfolgreich tätig.
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Inklusion in Kunst & Kultur
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, barrierefrei am kulturellen Leben teilzuhaben und den reichen Schatz an überlieferter Kunst inklusiv zu erfahren. Hierzu tragen Kunst- und Kultureinrichtungen bei, indem sie unter anderem
- barrierefreie Zugänge zu Gebäuden gewährleisten,
- Ausstellungen und Führungen so adaptieren, dass diese mit zwei Sinnen erlebbar sind,
- Taststationen, Induktionsschleifen, Gebärdensprache, Filmbetextungen und andere Mittel der Inklusion einsetzen und
- Informationen in barrierefreien Formaten anbieten (zum Beispiel für blinde Besucher in Braille und für Besucher mit kognitiven Einschränkungen in leichter Sprache).
Kunst- und Kultureinrichtungen, die barrierefreie Angebote bereithalten, können mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ ausgezeichnet werden. Das Signet ist Bestandteil des gleichnamigen Programms, mit dem die bayerische Staatsregierung das Bewusstsein für Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit fördert. Es wird im nichtstaatlichen wie im staatlichen Bereich als Zeichen der Anerkennung für konkrete und beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit vergeben.