Die Geschichte der Bayerischen Staatsministerien für "Unterricht und Kultus" und "Wissenschaft und Kunst"

Ein Haus mit Tradition

Das bayerische Kultusministerium wirkt an einem historischen Ort: im Theatiner-Kloster in München
Das bayerische Kultusministerium wirkt an einem historischen Ort: im Theatiner-Kloster in München


Das heutige Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das heutige Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in München können auf eine lange Tradition zurückblicken. Die architektonischen Wurzeln des imposanten Gebäudes gehen bis in das 17. Jahrhundert zurück. Die politische Geschichte der obersten bayerischen Kultusbehörde beginnt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. In drei Teilen werden hier die wesentlichen Phasen der Geschichte der Ministerien geschildert.

I. Vom fürstlichen Gelübde zur Gründung des Kultusministeriums

Die Gründung der Theatinerkirche

Der gewaltige Komplex aus Theatinerkirche und -kloster, in dem das bayerische Kultusministerium auch heute noch untergebracht ist, verdankt seine Entstehung einem Gelübde des Kurfürsten Ferdinand Maria und seiner Frau Henriette Adelaide aus dem Hause Savoyen: Da die Ehe lange kinderlos geblieben war, gelobte das Kurfürstenpaar dem Heiligen Kajetan für die Geburt eines Thronfolgers den Bau einer Kirche. Nach der Geburt der Tochter Maria Anna kam am 11. Juli 1662 der ersehnte Thronfolger Max Emanuel auf die Welt. Henriette Adelaide ließ daraufhin den aus Bologna stammenden Architekten Agostino Barelli und Bauleute aus ihrer Heimat Italien kommen. Am 11. Juli 1675 wurde die noch unvollendete Kirche geweiht. Als Nachfolger Barellis schuf Enrico Zuccalli aus Graubünden mit der mächtigen Tambourkuppel und den bizarren Türmen die unverwechselbare Silhouette der Kirche. Die Außenfassade wurde fast ein Jahrzehnt später nach einem Entwurf François de Cuvilliés vollendet.

Vom Kloster zum Ministerialgebäude

Lange Zeit hatten die Münchner Theatiner großen Einfluss als Seelsorger und Gelehrte. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts machte sich jedoch ein zunehmender Verfall des Ordenslebens und der Klosterfinanzen bemerkbar. Bereits 1799 hatte daher Kurfürst Maximilian IV. Joseph (1756-1825; Amtszeit: 1799-1825), der spätere König Maximilian I. Joseph, die Verlegung des Departements (später Ministerium) der Auswärtigen Angelegenheiten in das Theatinerkloster angeordnet.  Am 26. Oktober 1801, also bereits vor der allgemeinen Säkularisation, verfügte Max IV. Joseph die Aufhebung des Klosters. Nun siedelten auch die übrigen drei Departements für Finanzen, Justiz und Geistliche Gegenstände dorthin um.

Die Entwicklung der bayerischen Ministerialverwaltung

Die Einrichtung des bayerischen Kultusministeriums geht auf den Aufbau der bayerischen Ministerialverwaltung im 18. Jahrhundert zurück, die sich immer mehr spezialisierte. Traditionell lag die Oberaufsicht über die Kirchen- und Schulbelange beim „Geistlichen Rat“, der diese Funktion seit dem Ausbau der Zentralbehörden im Herzogtum Bayern im 16. Jahrhundert ausübte. Die Aufsicht der Geistlichen über das Volksschulwesen in Fach-, Glaubens- und Sittlichkeitsfragen blieb in Bayern sogar bis 1919 bestehen.

1796 legte Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838; Amtszeit: 1799-1817) dem damaligen Herzog Maximilian IV. Joseph einen allgemeinen Reformplan der bayerischen Verwaltungsbehörden vor, das sogenannte Ansbacher Memoire. Dieses sah die Einrichtung von vier Departements  vor: der Auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen, der Justiz und der Geistlichen Gegenstände. Letzteres sollte für den gesamten Bereich der kirchlichen und schulischen Angelegenheiten zuständig sein. Mit der Übernahme des Kurfürstentitels durch Maximilian IV. Joseph 1799 konnten die Reformpläne nach und nach in die Tat umgesetzt werden.

Nach der Erhebung Bayerns zum Königreich 1806 wurde das Departement der Geistlichen Gegenstände jedoch bereits wieder aufgehoben und sein Geschäftsbereich dem Departement des Innern zugewiesen. Somit gab es in Bayern nun die Ministerien des Auswärtigen, des Innern, der Finanzen und der Justiz, zu denen 1808 noch das neugegründete Kriegsministerium kam.

Die Entstehung des Kultusministeriums

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts blieben Kultus und Schulwesen im Amtsbereich des Innenministeriums. König Ludwig I. (1786-1868; Amtszeit: 1825-1848) räumte den Bereichen Religion und Kultur einen hohen Stellenwert ein. Da sein Innenminister Karl von Abel (1788-1859; Amtszeit: 1837-1846) in Konflikt mit den Protestanten geraten war, löste der König die kirchlichen Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Ab 1. Januar 1847 war für die Behandlung der kirchlichen Belange nun eine eigene, für sich bestehende Abteilung zuständig. Mit diesem „Ministerium des Innern für kirchliche Angelegenheiten“ beginnt die Geschichte des bayerischen Kultusministeriums, wenn auch das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorläufig noch beim Ministerium des Innern blieb.

Am 27. Februar 1847 dehnte Ludwig I. den Wirkungskreis des Ministeriums für kirchliche Angelegenheiten auf „alle Gegenstände der Erziehung, des Unterrichts, der sittlichen, geistigen und künstlerischen Bildung und die dafür bestehenden Anstalten“ aus. Das Kultusministerium hieß von nun an „Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten“. Nach der endgültigen Einrichtung 1849 führte das Ministerium diese Bezeichnung offiziell bis 1918. Inoffiziell hatte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts bereits der Name „Kultusministerium“ eingebürgert. Der Begriff Kultus meint eigentlich die religiösen Angelegenheiten. Da diese meist in einem Ministerium zusammen mit den Bildungsangelegenheiten behandelt wurden, weitete man die Bedeutung aus.

II. Die königliche Kulturpolitik

Inhaltliche Schwerpunkte

Das neue Ministerium profitierte vom großen Interesse König Max II. (1848-1864) an Kultur und Wissenschaft. Der Monarch, der „alle Tore dem Geiste öffnen“ wollte und sich die Förderung der Wissenschaften zur Hauptaufgabe gemacht hatte, nahm starken persönlichen Einfluss auf alle Gebiete der Kulturpolitik. Seinen Kultusministern, Friedrich von Ringelmann (1803-1870; Amtszeit: 1849-1852) und Theodor von Zwehl (1800-1875; Amtszeit: 1852- 1864), gab er oft bis ins Detail gehende Anweisungen.

Für die Regentschaft König Max II. waren die folgenden Maßnahmen prägend: Die Berufung herausragender Wissenschaftler nach München, die Reform des Gymnasialunterrichts, die Einführung von Realgymnasien sowie die Neuordnung der Volksschullehrerausbildung.

Ausbau der Verwaltung und Raumnot

Besonders in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden immer mehr Behörden und Ämter in das „Geheime Ministerialgebäude“, wie das Theatinerkloster im amtlichen Sprachgebrauch jetzt vielfach hieß, verlagert. Geheim hatte in diesem Fall die Bedeutung „vertraut“ und leitete sich von den Vertrauten des Herrschers ab, die ihn in diesen Gremien berieten. Mit seiner  Gründung 1849 erhielt auch das Kultusministerium Räume im Theatinergebäude zugewiesen.

Eine endgültige und befriedigende Lösung des Raumproblems wurde erst gefunden, als durch den Wegzug des Finanzministeriums im Jahr 1865 und die Auflösung des Handelsministeriums 1871 der Westflügel des Theatinerklosters frei wurde und das Kultusministerium diesen Teil belegen konnte. Von 1880 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs teilten sich Kultusministerium  und Innenministerium die ehemalige Klosteranlage.

Kulturkampf in Bayern

Unter König Ludwig II. (1845-1886; Amtszeit: 1864-1886) spitzten sich die bereits bestehenden Auseinandersetzungen über die Kirchenpolitik zu. Das Kultusministerium, vertreten durch die Minister Nikolaus von Koch (1807-1866, Amtszeit: 1864- 1866), Franz von Greßer (1807-1880; Amtszeit: 1866-1869) und Johann von Lutz (1826-1890; Amtszeit: 1869-1890), sah sich als Bewahrer der staatskirchlichen Hoheitsrechte. Die Kirchen strebten dagegen eine Befreiung von staatlicher Bevormundung an. Ihr politisches Sprachrohr, die „Bayerische Patriotenpartei“, ab 1887 „Bayerische Zentrumspartei“, erzielte 1869 zum ersten Mal die absolute Mehrheit im Landtag.

Ihren Höhepunkt erreichten die Konflikte in der Amtszeit des Ministers Johann von Lutz, eine der markantesten Persönlichkeiten unter den bayerischen Kultusministern des 19. Jahrhunderts. Unter seinem Vorsitz schlug der Ministerrat einen liberalen Kurs ein. Die Situation eskalierte als von Lutz 1870 die staatliche Zustimmung für die Verkündigung der Beschlüsse des 1. Vatikanischen Konzils  verweigerte. Man störte sich insbesondere an der päpstlichen Unfehlbarkeitserklärung.

Da aber eine antiklerikale Gesetzgebung in Bayern auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht durchzusetzen war, verlagerte Lutz seine Bemühungen auf die Reichsebene. Die Initiative zur Einführung des sogenannten „Kanzelparagraphen“ ging von Bayern aus: Dieser verbot es Geistlichen, in ihren Predigten politische Themen aufzugreifen. In Bayern selbst versuchte das Kultusministerium insbesondere im schulischen Bereich den kirchlichen Einfluss zurückzudrängen, indem es zum Beispiel seit 1873 Gemeinden ermöglichte, gemischtkonfessionelle Gemeinschaftsschulen einzurichten.

Mit dem Regierungsantritt des Prinzregenten Luitpold (1821-1912; Amtszeit: 1886-1912) ließen die Auseinandersetzungen allmählich nach und mündeten nach dem Tod des Ministers Johann von Lutz  in eine kirchenfreundliche Haltung der bayerischen Staatsregierung.

Schulpolitik in der Prinzregentenzeit

In der Prinzregentenzeit war das Ministerium um eine ausgleichende, gemäßigt konservative Kultuspolitik bemüht. Im Bereich der Schulen erfolgte nun eine stärkere Ausdifferenzierung. Schon seit der Auflösung des Handelsministeriums 1871 verwaltete das Kultusministerium das gesamte technische und landwirtschaftliche Unterrichtswesen. Unter dem Kultusminister Ludwig August von Müller (1846-1895; Amtszeit: 1890-1895) wurde 1891 eine Schulordnung für die „Höheren Lehranstalten“ erlassen, mit der im „Lehrplan der Höheren Schulen“ grundlegende Reformen durchführt wurden. Sein Nachfolger Robert von Landmann (1845-1926; Amtszeit: 1895-1902) sorgte 1902 mit dem „Schulbedarfsgesetz“ für die materielle Absicherung des Lehrerstandes.

Auf Clemens Freiherr von Podewils-Dürnitz (1850-1922; Amtszeit: 1902-1903) folgte Anton von Wehner (1903-1912) als Kultusminister. Mit der Einrichtung der Oberrealschulen 1907 und der Verabschiedung einer „Schulordnung für die Höheren Mädchenschulen“ 1911 wurden neue bildungspolitische Schwerpunkte gesetzt. 1912 wurde Eugen von Knilling (1865-1927; Amtszeit: 1912-1918) zum Kultusminister ernannt.

III. Vom Ersten Weltkrieg bis zum Wiederaufbau

Zwischen den Kriegen

Mit der Umwandlung Bayerns in eine parlamentarische Demokratie erfolgte zunächst eine Umbenennung des Kultusministeriums in „Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus“. Neuer Minister wurde der pfälzische Sozialdemokrat Johannes Hoffmann (1867-1930; Amtszeit: 1919-1920), der gleichzeitig auch den Posten des Ministerpräsidenten innehatte. Sein Augenmerk lag wieder auf einer stärkeren Trennung von Kirche und Staat. Eckpfeiler seiner durchgeführten Reformen war die Beseitigung der geistlichen Aufsicht über die Schulen und die Lehrerausbildung. Außerdem durften nun die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden.

Die Übernahme des Ministeramts durch Franz Matt (1860-1929; Amtszeit: 1920-1926) bedeutete eine Abkehr von den vorhergehenden Reformbestrebungen. Er hob zahlreiche Verordnungen der Vorgängerregierung wieder auf und bereits im Juni 1920 wurde die konfessionell gebundene Bekenntnisschule als Regelschule festgesetzt. Nun begannen auch die Verhandlungen über die Neugestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. 1924/25 wurden schließlich das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl und die Verträge mit den evangelischen Kirchen geschlossen. Diese garantierten den Kirchen völlige Eigenständigkeit bei innerkirchlichen Angelegenheiten und räumten ihnen zahlreiche Rechte ein. Dazu zählten zum Beispiel das Mitwirkungsrecht bei der Ernennung von Professoren oder die Bestandsgarantie für Konfessionsschulen und die konfessionelle Lehrerbildung. Die bayerischen Verträge dienten als Vorbild für die Neuordnung der rechtlichen Basis in anderen deutschen Ländern.

Nach dem krankheitsbedingten Rücktritt von Franz Matt wurde mit Franz Xaver Goldenberger (1867-1948; Amtszeit: 1926-1933) ein Beamter des Ministeriums zum Kultusminister ernannt. Als Leiter der Kultusabteilung hatte er sich während der Konkordatsverhandlungen einen Namen gemacht. Die 1928 erlassene neue Schulordnung zeigt die Versuche, reformpädagogische Bestrebungen der Zeit aufzugreifen. Eine Reform der Ausbildung der Volksschullehrer als Studiengang lehnte das Ministerium weiterhin ab, so dass die Frage der Lehrerbildung nicht abschließend geregelt werden konnte. Die Amtszeit Goldenbergers war durch die finanzielle Krise der Weimarer Republik geprägt, wodurch die Handlungsmöglichkeiten des Ministeriums stark eingeschränkt blieben und durch die Abwehr der zunehmenden Agitation extremistischer Gruppierungen erschwert wurde.

Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft

Am 9. März 1933 erfolgte die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten in Bayern. Reichskommissar Franz Xaver Ritter von Epp (1868-1947) übernahm am 15. März die Regierung und besetzte die Ministerposten kommissarisch mit Nationalsozialisten. Das Ressort Bildung und Kultus übernahm Gauleiter Hans Schemm (1891-1935; Amtszeit: 1933-1935). Nun begann die sogenannte Gleichschaltung, mit der die Länder ihre Eigenständigkeit verloren und die Gesellschaft im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie strukturiert wurde. Auch im Kultusministerium setzte somit die Nazifizierung ein. In einer ersten Entlassungswelle wurden neben dem ehemaligen Minister Goldenberger weitere Personen, die zuvor durch ihre anti-nationalsozialistische Haltung aufgefallen waren, aus ihren Ämtern entfernt. Organisatorisch wurde das Ministerium 1934 zu einer dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung nachgeordneten Reichsmittelbehörde degradiert.

Nach dem Tod Schemms folgte 1936 Innenminister und Gauleiter von München-Oberbayern Adolf Wagner (1890-1944; Amtszeit: 1936-1942) im Amt des Kultusministers. Die Arbeitsschwerpunkte wurden nun strikt an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichtet und mit einer zweiten Entlassungswelle gegen politische Gegner vorgegangen. Nach dem krankheitsbedingten Ausscheiden Wagners aus dem Ministeramt wurde 1942 der Gauleiter von Westfalen-Süd, Paul Giesler (1895-1945; Amtszeit: 1942-1945), zum Kultusminister ernannt. Das seit 1938 erweiterte und neugestaltete Ministeriumsgebäude am Salvatorplatz wurde 1944 bei Luftangriffen stark beschädigt.

Wiederaufbau

Der Wiederaufbau nach 1945 stellte den bayerischen Staat auch auf dem Gebiet der Bildungs- und Kulturpflege vor gewaltige Aufgaben. Viele Einrichtungen waren im Krieg zerstört worden, es fehlte an Materialien, Personal und finanziellen Mitteln. Der seit 1945 amtierende Kultusminister Dr. Otto Hipp (1885-1952; Amtszeit 1945) hatte ebenso wie seine Nachfolger zunächst vor allem die Vorgaben der amerikanischen Militärregierung zu berücksichtigen: Neben „Reeducation“ und „Reorientation“ strebten diese eine Demokratisierung des Schulwesens nach amerikanischem Vorbild an. Die zunächst geplante Schulreform, die die Einführung der Gesamtschule zur Folge gehabt hätte, scheiterte jedoch am Widerstand der bayerischen Verwaltung.

Das Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung am 8. Dezember  1946 stellte die bayerische Bildungs- und Kultuspolitik auf eine solide rechtliche Grundlage. Die hier verankerten Bildungsziele gelten, angepasst an aktuelle Entwicklungen, bis heute. Aufgabe der folgenden Kultusminister Franz Fendt (1892-1982; Amtszeit: 1945-1946), Alois Hundhammer (1900-1974; Amtszeit: 1946-1950), Josef Schwalber (1902-1969; Amtszeit: 1951-1954), August Rucker (1900-1978; Amtszeit: 1954-1957) und Theodor Maunz (1901-1993; Amtszeit: 1957-1964) war nun der äußere und innere Aufbau entsprechender Strukturen. Mit der  Kultusministerkonferenz wurde 1948 zudem ein Gremium zur Wahrung der Kulturhoheit der Länder sowie der Schaffung vergleichbarer Standards im Kultusbereich eingerichtet.

Von 1964 bis 1970 leitete Dr. Ludwig Huber (1928-2003) das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Der in seiner Amtszeit verabschiedete Schulentwicklungsplan war wegweisend. Mit der Errichtung von mehr als 200 weiterführenden Schulen wurde der Zugang zu Bildung vor Ort flächendeckend in ganz Bayern ermöglicht. Darüber hinaus wurden weitere bildungspolitische Vorhaben wie die innere und äußere Neuorganisation der Volksschule, die Einführung des 9. Schuljahrs, die Umgestaltung der Hauptschule, der Aufbau der Universität Regensburg und die Gründung der Universität Augsburg verwirklicht. 1968 erfolgte schließlich nach langen Debatten die Festlegung der Gemeinschaftsschule als Regel-Volksschule.

1973 wurde der Wiederaufbau des Ministeriumsgebäudes abgeschlossen. Das Kultusministerium verfügt seitdem, abgesehen von den Geschäftsräumen an den Straßenfronten, über das ganze Geviert des ehemaligen Klosterkomplexes.

Informationen zur weiteren Entwicklung finden Sie hier sowie in der unten angeführten Literatur.

Literatur

  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hg.): Tradition und Perspektive. 150 Jahre Bayerisches Kultusministerium, Bamberg 1997.
  • Bischof, Franz Xaver: Kulturkampf in Bayern – Bayerisches Staatskirchentum versus Ultramontanismus, in: Peter Wolf (Hg.): Götterdämmerung. König Ludwig II und seine Zeit, Augsburg 2011, S. 125-128.
  • Knobling, Clemens: Die „italienische“ Dachkonstruktion der Theatinerkirche in München, in: Koldewey-Gesellschaft, Bericht über die 47. Tagung für Ausgrabungswissenschaften und Bauforschung, Dresden 2014, S. 221-228.
  • Schmidt, Lydia: Kultusminister Franz Matt (1920-1926). Schul-, Kirchen- und Kunstpolitik in Bayern nach dem Umbruch von 1918, München 2000.

Im Internet:

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