Hochschulen Psychotherapeuten-Ausbildung: 360 neue Studienplätze an bayerischen Universitäten

Wissenschaftsminister Markus Blume (6. V.r.) mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung (© StMWK)
Wissenschaftsminister Markus Blume (6. V.r.) mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung (© StMWK)

Ein Runder Tisch auf Einladung von Wissenschaftsminister Markus Blume brachte Anfang August den Durchbruch: Zum Wintersemester 2023/2024 richten die sechs psychologieführenden Universitäten in Bayern zusammen 360 neue Master-Studienplätze für Psychotherapeuten ein. Blume dankt den Universitäten: „Gemeinsam setzen wir mit einer großen Kraftanstrengung die Reform des Bundes um.“

Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Die Ausbildung für angehende Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist nach der Reform des Bundes im Freistaat gesichert: Bereits ab dem Wintersemester 2022/23 starten die neuen Master-Studiengänge für Klinische Psychologie und Psychotherapie an den Universitäten in Bamberg, Eichstätt, Erlangen, München, Regensburg und Würzburg mit zunächst 90 Studienplätzen als freiwilliges Brücken-Angebot.

Wenn die Ausbildungsreform zum Wintersemester 2023/24 voll greift, wird die Zahl der entsprechenden Studienplätze auf bayernweit 360 erhöht. Mit diesem Vollausbau zur richtigen Zeit setzt Bayern die Berechnungen und Forderungen der Psychotherapeutenkammer Bayern sowie der Studierenden um.

Blume: Gemeinsame Antwort auf Herausforderungen durch Reform des Bundes

Wissenschaftsminister Markus Blume: „Meine Zusage an die Studierenden war: Wir werden in ausreichender Anzahl Masterstudienplätze für Psychotherapeuten in Bayern zur Verfügung stellen. Heute kann ich sagen: Wir erfüllen die Berechnungen des Berufsverbandes und die Forderungen der Studierenden sogar über. Wir ermöglichen damit unseren engagierten jungen Menschen, die die Approbation als Psychotherapeutin oder -therapeut zum Ziel haben, ihren Berufswunsch. Wir haben die Anliegen unserer Studierenden gehört und gemeinsam nach einer Antwort auf die Herausforderungen gesucht, vor die uns der Bund mit seiner Reform gestellt hat. Einmal mehr lässt er hier die Länder mit der Umsetzung alleine, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht.“

Blume bedankte sich während des Runden Tisches, zu dem er die Präsidentinnen und Präsidenten der Universitäten, die Studierendenvertreterinnen und -vertretern sowie den Präsidenten der bayerischen Psychotherapeutenkammer Dr. Nikolaus Melcop ins Wissenschaftsministerium eingeladen hatte, bei den Studierenden für ihr Engagement in dieser Sache. Zudem dankte er den Universitäten für die gemeinsame Lösung, die man in intensiven Gesprächen gefunden habe. 

Im Zuge der Reform verschiedener Gesundheitsberufe auf Bundesebene wurde auch die Ausbildung in der Psychotherapie grundlegend reformiert. Künftig ist Voraussetzung für die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zunächst der erfolgreiche Abschluss eines Universitätsstudiums als Bachelor und Master.

Um eine nahtlose Ausbildung im Bereich der Psychotherapie sicherzustellen, haben alle psychologieführenden Universitäten im Freistaat die bestehenden Bachelor-Studiengänge Psychologie zum Wintersemester 2020/21 an die neuen Anforderungen angepasst. Diese Studiengänge sind auf sechs Semester angelegt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, ab dem WS 2023/24 die darauf aufbauenden konsekutiven Master-Studiengänge anzubieten.

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