Corona-Impfungen Sibler und Holetschek rufen zum Semesterbeginn zum Impfen auf

Eine Studentin lässt sich gegen das Corona-Virus impfen
Eine Studentin lässt sich gegen das Corona-Virus impfen

Zum Beginn des Wintersemesters 2021/2022 am 1. Oktober haben Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler und Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Studierenden dazu aufgerufen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Corona-Tests sind für Studierende noch bis zum 30. November 2021 kostenfrei.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

Am Anfang des Semesters sind an den Hochschulen niederschwellige Impfaktionen geplant, bei denen sich die Studierenden und das Hochschulpersonal unkompliziert eine Schutzimpfung gegen COVID-19 geben lassen können. Geplant sind etwa Impfbusse vor Hochschulen, mobile Teams oder gesonderte Aktionen in den Impfzentren.

Wissenschaftsminister Sibler betonte mit Blick auf den Semesterstart: „Die Hochschulfamilie verfolgt geschlossen dasselbe Ziel: Nach drei Online-Semestern soll endlich Schluss mit dem einsamen Lernen und Lehren von zuhause aus sein. Die Zeiten der rein digitalen Semester sind vorbei. Lehre und Studium gemeinsam und vor Ort werden wieder die Regel sein, nicht die Ausnahme, es soll wieder Leben in die Hochschulen einkehren. Impfen ist unser Weg aus der Pandemie, der entscheidende Baustein für die Rückkehr auf den Campus. Helfen Sie alle mit, das Lernen an den Hochschulen noch sicherer zu machen und nutzen Sie unsere Impfangebote, um sich selbst und Ihre Mitmenschen bestmöglich vor einer Erkrankung an COVID-19 zu schützen.“

Gesundheitsminister Holetschek sagte: „Eine vollständige Impfung ist die beste Voraussetzung für ein sicheres Semester. Im Sommer gab es bereits erfolgreiche Impfaktionen an vielen Hochschulen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort und in den Impfzentren, die damals wie heute Impfaktionen ermöglichen. Klar ist: Jede einzelne Impfung zählt! Auch jüngere, fitte und gesunde Menschen können schwer an COVID-19 erkranken oder andere Personen anstecken, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ich appelliere an die Hochschulgemeinschaft: Lassen Sie sich impfen! Wer geimpft ist, muss in der Regel bei einem Kontakt mit Infizierten nicht mehr in Quarantäne und sich auch beispielsweise für die Teilnahme an einer Vorlesung oder einem Seminar nicht mehr testen lassen.“

Einen Überblick über die Sonderimpfaktionen in Bayern gibt die Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#Impfen_Aktionen. Hier kann man über die Suchfunktion gezielt nach Impfaktionen in der Region suchen. Die Terminliste wird laufend aktualisiert. Grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen und jede Einrichtung für eine Kooperation an das regionale Impfzentrum wenden.

Zweitimpfungen erhalten Studierende beispielsweise bei Impfaktionen durch mobile Impfteams, bei ihrem Hausarzt oder in den Impfzentren.

Übergangsphase mit kostenfreien Tests für Studierende bis zum 30. November 2021

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 gilt auch an den Hochschulen die 3G-Regel. Der Zugang ist also nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich. Für Studierende sind die Tests während einer Übergangsphase bis zum 30. November 2021 kostenfrei.

Durchgeführt werden diese bei durch die Hochschulen beauftragten Dienstleistern, teilweise an den Hochschulen selbst sowie – im Rahmen der Verfügbarkeit – in lokalen Testzentren und Schnelltestzentren der Kreisverwaltungsbehörden. Gemäß der unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten wie etwa der Hochschulgröße oder Lage bieten die Hochschulen mit Unterstützung der beiden Ministerien passgenaue und individuelle Testangebote an. Als Nachweis in Testzentren gilt der Studierendenausweis.

Nach dem 30. November sind die Tests nur noch für diejenigen Studierenden kostenlos, die unabhängig von ihrem Studierendenstatus unter andere Ausnahmeregelungen wie etwa medizinische Kontraindikationen fallen und sich deshalb aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Kostenlose Tests erhalten außerdem weiterhin ausländische Studierende, die mit einem anderen als von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenen Impfstoff geimpft sind und daher in der EU nicht als immunisiert gelten, sich aber auch nicht erneut impfen lassen können.

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