Kultusministerkonferenz Staatsvertrag soll Vergabe von Medizinstudienplätzen neu regeln

Medizin studieren - auch ohne Spitzenabitur: Der neue Staatsvertrag erhöht durch die Berücksichtigung von schulnotenunabhängigen Kriterien die Chancen für junge Menschen, sich erfolgreich um einen Studienplatz zu bewerben
Medizin studieren - auch ohne Spitzenabitur: Der neue Staatsvertrag erhöht durch die Berücksichtigung von schulnotenunabhängigen Kriterien die Chancen für junge Menschen, sich erfolgreich um einen Studienplatz zu bewerben

„Gelungener, zukunftsweisender Kompromiss“: Wissenschaftsminister Sibler hat im Rahmen der 364. Kultusministerkonferenz in Berlin einen Entwurf für die Neuregelung der zentralen Studienplatzvergabe mit vorgestellt.

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

Das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie soll neu geregelt werden. Das sieht der Entwurf für einen Staatsvertrag zur zentralen Vergabe von Studienplätzen vor, den Wissenschaftsminister Bernd Sibler im Rahmen der 364. Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin als Sprecher der B-Länder mit vorgestellt hat. Minister Sibler sieht in den Ergebnissen einen „gelungenen, zukunftsweisenden Kompromiss“ der Länder: „Mit den Eckpunkten des Staatsvertrags zur Studienplatzvergabe ist es uns gelungen, die Interessen angehender Studentinnen und Studenten mit denen der Hochschulen und der Länder zusammenzubringen. Wir stellen sie auf eine solide gesetzliche Grundlage.“

„Auch ohne Spitzenabitur Chancen auf eine Zulassung“

Der Entwurf sieht u.a. die Erhöhung der Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent vor, für die sich Bayern stark gemacht hatte. Neu ist auch die Anwendung eines Prozentrangverfahrens, das das relative Abschneiden im Abitur im jeweiligen Bundesland zum Maßstab macht. Damit werden die Unterschiede bei der Notenverteilung zwischen den Ländern ausgeglichen. Hinzu kommen die Abschaffung der Wartezeitquote sowie die Einführung einer neuen Quote von zehn Prozent, in der ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien für die Auswahl herangezogen werden. Beim Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) soll künftig mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium berücksichtigt werden, bei Medizin mindestens zwei. Dies ist in Bayern bereits an den medizinführenden Universitäten üblich. Eines dieser Kriterien muss ein Studierfähigkeitstest sein.

Der Staatsvertrag berücksichtige die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Dezember 2017 formuliert hat, und entwickle das bisherige Verfahren weiter, so Sibler: „Er verbessert das Prozedere, indem bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber der ganzen Breite an Eignungsaspekten angemessen Rechnung getragen wird. Das eröffnet jungen Menschen, die sich um einen Studienplatz bewerben, auch ohne Spitzenabitur Chancen auf eine Zulassung.“

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