Pressemitteilung Nr. 168 vom 18.07.2021 420.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung der Stadtmauer in Aub

Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Sanierung des unterfränkischen Baudenkmals bekannt – Sibler: „Die Stadtmauer in Aub trägt entscheidend zum mittelalterlichen Flair der Stadt bei“

MÜNCHEN. Die Instandsetzung der Stadtmauer in Aub wird mit 420.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Die vollständig erhaltene Stadtmauer in Aub mit seinen wehrhaften Türmen ist ein prägender Bestandteil des Auber Stadtbildes. Sie trägt entscheidend zum mittelalterlichen Flair der Stadt bei. Ich freue mich sehr, dass wir die Sanierung des Baudenkmals mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, so der Minister.

1404 verlieh König Ruprecht von der Pfalz den Auber Lehnsherren das Stadtrecht und gestattete eine Befestigung der seit dem 9. Jahrhundert belegten Siedlung. In Folge dessen errichteten Konrad von Weinsberg und die Truchsesse von Baldersheim die nahezu vollständig überlieferte Stadtbefestigung. Von den vormals 15 Türmen sind noch elf erhalten, ferner das „Obere Tor“. Die Mauer steht teilweise noch bis zu einer Höhe von elf Metern und wurde ursprünglich von einem umlaufenden Wehrgang abgeschlossen. Das Bauwerk ist als zweischaliges Bruchsteinmauerwerk aus dem örtlich anstehenden Muschelkalk errichtet, die Gewände sind als Steinmetzarbeiten sorgfältig gearbeitet. Da die Verteidigungsanlage im 19. Jahrhundert nicht abgetragen wurde, umschließt sie bis heute die Auber Altstadt in ihren spätmittelalterlichen Grenzen. Die überaus gut erhaltene historische Auber Altstadt ist in die Haager Liste aufgenommen.

Zunächst soll die Nordwestecke der Befestigungsanlage instandgesetzt werden. Das Sanierungskonzept sieht eine Sicherung und Ergänzung der Mauerkrone vor. Ferner sind Reparaturarbeiten wie der Teilersatz mit Bruchsteinen sowie das Auskratzen und Auszwicken der Fugen und das Aufbringen eines Verbandputzes geplant.

Eigentümerin des Baudenkmals ist die Stadt Aub. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862

Vorlese-Funktion