Pressemitteilung Nr. 010 vom 15.01.2021 Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende: Kunstminister Bernd Sibler zieht erste Bilanz im neuen Jahr

Kunstminister Sibler: Programme werden gut angenommen - „Wir bemühen uns mit aller Kraft, Kunst- und Kulturschaffende zu unterstützen. Nur so können wir nach der Pandemie an das reiche kulturelle Leben im Freistaat anknüpfen“

MÜNCHEN. Die zur Unterstützung der Kunst- und Kulturszene aufgelegten Programme des Bayerischen Kunstministeriums können laut Kunstminister Bernd Sibler die pandemiebedingte Not lindern. „Auch im neuen Jahr setzen wir uns mit Herzblut dafür ein, die Kunst- und Kulturschaffenden in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Wir wollen Strukturen erhalten, unseren Kunst- und Kulturschaffenden unter die Arme greifen und den künstlerischen Nachwuchs fördern. Nur so können wir nach der Pandemie an das reiche kulturelle Leben im Freistaat anknüpfen“, betont Kunstminister Bernd Sibler mit Blick auf das begonnene Jahr 2021 mit Corona. Erste Erfolge konnte das neu aufgelegte Soloselbstständigenprogramm erzielen, das in enger Abstimmung mit der Freien Szene und den Verbänden entstanden ist. Auch die etablierten Programme, die verlängert und teilweise erweitert wurden, werden gut angenommen:

Das Interesse am neuen Soloselbstständigenprogramm, mit dem freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe unterstützt werden, ist groß:  Seit Antragsstart am 18. Dezember 2020 wurden bereits rund 2.700 Anträge gestellt bzw. sind in Vorbereitung. Über 400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Millionen Euro konnten schon bewilligt werden. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können bis zum 31. März 2021 rückwirkend für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallene Erwerbseinnahmen stellen. Das Programm ist nach komplexen Abstimmungen mit dem Bund mit dessen außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) kumulierbar.

Das zum 1. Juli 2020 angelaufene Spielstätten- und Veranstalterprogramm zur Unterstützung von kulturellen Spielstätten und Kulturveranstaltern, das ebenfalls in Rückkopplung mit der Freien Szene erarbeitet wurde, wird ebenfalls sehr gut angenommen: Inzwischen konnten 111 Anträge bewilligt und rund 7,2 Millionen Euro ausbezahlt werden. Das Programm wurde Mitte November 2020 bis 31. Juni 2021 verlängert und zudem dahingehend erweitert, dass auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte antragsberechtigt sind. Ziel des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ist, Strukturen nachhaltig in allen Landesteilen zu sichern. Für kulturelle Spielstätten bzw. Kulturveranstalter im ländlichen Raum gelten erleichterte Antragsvoraussetzungen.

Auch das Hilfsprogramm für die Laienmusik, das ebenfalls am 1. Juli 2020 gestartet ist, wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Im Jahr 2020 wurden knapp 2.250 Anträge gestellt und die Laienmusikvereine mit einer Fördersumme von rund 2,73 Millionen Euro unterstützt. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. So können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von Proberäumen gefördert werden.

In Vorbereitung befindet sich ein Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens. Um ihnen trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung zu verschaffen, wird die Staatsregierung Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro anbieten. Das Stipendienprogramm, das in Abstimmung mit der freien Szene und den Verbänden entsteht, wird derzeit konkretisiert.

Während seiner Zeit als Vorsitzender der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) im Jahr 2020 ließ Kunstminister Bernd Sibler überdies Strategien im Umgang mit der Pandemie sowie länderübergreifende Unterstützungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen erarbeiten. So hat die Kultur-MK bereits im Mai 2020 nach dem ersten Lockdown zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Eckpunkte für Öffnungsstrategien erstellt. Diese werden für die Zeit nach dem aktuellen Lockdown kontinuierlich weiterentwickelt. Außerdem hat sich Staatsminister Sibler seit Beginn der Pandemie für eine Berücksichtigung der Belange von Künstlerinnen und Künstlern in den Bundesprogrammen auf Wirtschaftsseite eingesetzt.

„Wir wissen, dass sich die Kunst- und Kulturszene momentan in einer schwierigen Lage befinden. Deshalb bemühen wir uns mit aller Kraft, Kunst- und Kulturschaffende mit unseren Hilfsprogrammen zu unterstützen und sie so durch die Krise zu begleiten. Wir müssen durchhalten und geduldig bleiben, um diese Krise zu überwinden. Die begonnenen Impfungen schenken uns Hoffnung und Perspektive“, so Sibler, der sich im permanenten Austausch mit der Kunst- und Kulturszene befindet.

 

Dr. Bianca Preis und Kathrin Gallitz, 089 2186 2681

Vorlese-Funktion