Pressemitteilung Nr. 268 vom 20.11.2020 Mehr Flexibilität und Planungssicherheit für Bayerns Studentinnen und Studenten auch im Corona-Wintersemester 2020/21: Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz sollen fortgelten
Wissenschaftsminister Bernd Sibler: Keine Sorge um Prüfungen und BAföG-Bezug in der Krise – „Hilfe und Unterstützung vom Sommersemester 2020 bei Bedarf auf Wintersemester übertragen“
MÜNCHEN. Studentinnen und Studenten im Freistaat sollen sich laut Wissenschaftsminister Bernd Sibler auch im Wintersemester 2020/21 keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug machen müssen. Deshalb soll es eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz geben, die das Wissenschaftsministerium für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt hatte. Eine entsprechende Gesetzesvorlage werde sein Ministerium in Kürze in den Landtag einbringen, gab Sibler heute in München bekannt. „Bereits im Sommer haben wir betont, dass die Hilfen und digitalen Errungenschaften aus dem Sommersemester 2020 bei Bedarf auch auf das aktuelle Wintersemester übertragen werden können, sollte die Dynamik der Corona-Pandemie dies erfordern. Mir ist wichtig: Unabhängig davon, wie viel Präsenz im Wintersemester möglich ist, auch dieses Semester soll studierbar bleiben. Den Studentinnen und Studenten sollen sowohl bezüglich ihres Studienfortschritts als auch finanziell keine, oder zumindest möglichst wenige, Nachteile entstehen. Eine möglichst hohe Flexibilität und Planungssicherheit stehen für mich an erster Stelle“, so der Minister.
Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Damit wurde den Studentinnen und Studenten zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet.
Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Ausbau digitaler Prüfungsformate vorantreiben – Wahlrecht für Studentinnen und Studenten sowie Datenschutz als Kernpunkte
Zusätzlich zu den beschlossenen Erleichterungen im Rahmen des Bayerischen Hochschulgesetzes konnte auf Betreiben von Wissenschaftsminister Sibler im September 2020 ein deutschlandweit einmaliger rechtlicher Rahmen für digitale Prüfungen geschaffen werden. Die zu diesem Zweck erlassene Rechtsverordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen (BayFEV) sorgt seither für einheitliche Regelungen für Bayerns Hochschulen bei der Durchführung von Prüfungen über das Internet. Im Vordergrund stehen dabei ein Wahlrecht für Studentinnen und Studenten zwischen dem analogen oder digitalen Ablegen von Prüfungen sowie Regelungen zum Datenschutz. „Bayern leistet mit dieser ersten umfassenden zentralen Normierung elektronischer Fernprüfungen Pionierarbeit“, so Sibler. Wesentliche Grundsätze, beispielsweise zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht oder zum Umgang mit technischen Störungen, setzen einen klaren Rahmen für Prüferinnen und Prüfer sowie Studentinnen und Studenten an allen Hochschulen des Freistaats – „eine bundesweit bisher einzigartige Regelung“. Die erlassenen Regeln gelten rückwirkend zum 20. April 2020 für Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden.
Neue bayerische Kompetenzzentren für digitale Prüfungen
Zusätzlich zu den neu geschaffenen rechtlichen Regelungen unterstützt das Wissenschaftsministerium die Einrichtung zweier neuer Kompetenzzentren zum weiteren Ausbau digitaler Prüfungsformate an den Hochschulen. Diese entstehen derzeit an der Technischen Universität (TUM) und an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) München. Die beiden Einrichtungen sollen eng miteinander kooperieren und den speziellen Bedürfnissen des jeweiligen Hochschultyps besonders Rechnung tragen. „Die Erfahrungen des digitalen Sommersemesters 2020 sind zusammen mit unseren neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Fernprüfungen und den neu geschaffenen Kompetenzzentren nicht nur ein Power-Paket zur Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen im Studienbetrieb. Wir stellen uns mit ihnen optimal für die digitale Zukunft auf. Das große Engagement unserer Hochschulen hat es in diesem Jahr möglich gemacht, in kürzester Zeit viel zu bewegen. Jetzt gilt es mehr denn je, diese Dynamik konsequent weiter zu nutzen und den eingeschlagenen Weg zusammen mit unserer Hochschulfamilie zielstrebig weiterzugehen“, betonte der Wissenschaftsminister.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen im Sommersemester finden Sie unter:
Weitere Informationen zur Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) finden Sie hier:
Weitere Informationen zu den digitalen Kompetenzzentren für digitale Prüfungen finden Sie hier:
https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12084/nr-260-vom-08-11-2020.html.
Ralf Huber, Sprecher, 089 2186 2681