Pressemitteilung Nr. 060 vom 26.03.2020 Auswirkungen der Corona-Pandemie für Kunst und Kultur abfedern: Freistaat ergreift Fördermaßnahmen

Kunstminister Bernd Sibler kündigt „faire und pragmatische Lösungen für Bayerns Kunst- und Kulturschaffende“ an

MÜNCHEN. Kunst- und Kulturschaffende in Bayern erhalten zur Existenzsicherung während der Corona-Pandemie umfassende Unterstützung vom Freistaat. Kunstminister Bernd Sibler kündigt „faire und pragmatische Lösungen“ für staatliche Förderverfahren im Kulturbereich an. „Wir sind den Kultureinrichtungen und Projektträgern ein verlässlicher Partner. Der Freistaat wird sein Möglichstes tun, um die Folgen der Veranstaltungsverbote und Schließungen aufgrund der Corona-Krise abzufedern, existentielle Härtefälle zu vermeiden und Bayerns Kulturlandschaft in diesen schwierigen Zeiten zu stabilisieren“, so Sibler. Jedes Jahr bewilligt das Kunstministerium etwas 800 Förderungen für Kunst und Kultur in ganz Bayern mit einem Volumen von rund 150 Millionen Euro.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wurden bereits zahlreiche der geplanten Veranstaltungen von Einrichtungen und Projekten verschoben oder abgesagt. Um die Existenz der Einrichtung und Projektträger zu sichern, sind mehrere Maßnahmen geplant: 

  • Auf die Rückforderung bereits ausgezahlter und zweckentsprechend verwendeter Fördermittel wird verzichtet, wenn der Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht werden konnte.

  • Bei institutionellen Förderungen werden auch Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sowie nicht zu vermeidende Ausgaben (insbesondere Fixkosten wie Personalausgaben oder Miete) in den laufenden Förderverfahren berücksichtigt werden.

  • Auch bei Projektförderungen ohne Bewilligungsbescheid, bei denen Ausgaben zulässig waren, wird es bei Corona-bedingten Einnahmeausfällen zu Härtefallprüfungen kommen.

  • Dies gilt auch für Projekte, die etwa unter Nutzung von virtuellen Möglichkeiten in veränderter Form durchgeführt werden.

  • Auch Aufstockungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld können bei einer Förderung der Personalausgaben durch das Ministerium als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden.

„Wir werden die Kultureinrichtungen und Projektträger nicht alleine lassen, wenn Veranstaltungen wegen Corona nicht stattfinden können. Mit diesen Maßnahmen setzen wir ein Signal, um Verunsicherungen abzubauen. Zugleich appellieren wir an die Betroffenen, sparsam zu wirtschaften, damit wir möglichst vielen Einrichtungen helfen können“, betonte Sibler und hob zugleich den „hohen Stellenwert von Solidarität und Humanität“ in dieser existentiellen Situation hervor.

Die Bayerische Staatsregierung fördert zur Abwendung einer Existenzgefährdung mit der Soforthilfe Corona kleine Unternehmer und Freiberufler sowie Kulturveranstalter mit Beträgen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Dieses Programm steht auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlern offen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/  

FAQs und weiterführende Links zur Corona-Pandemie im Freistaat sind unter https://www.stmwk.bayern.de/ eingestellt.

Informationen zur Hilfe für Künstler und Kreative mit Hinweisen auch zum Sozialschutz, zur Künstlersozialversicherung, zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen und zum Kurzarbeitergeld sind unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438  abrufbar.

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2862

 

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