Wissenschaftspolitik Wissenschaftsminister Blume ist Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz im Jahr 2023

Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume übernimmt den Vorsitz in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern im Jahr 2023. Er wurde als länderseitiger Vorsitzender am 4. November 2022 in München von der GWK für das Jahr 2023 bestellt.

„Ich freue mich auf die Aufgabe als Vorsitzender der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern. Uns eint der Wille, noch mehr für Wissenschaft und Forschung zu tun. Investieren gegen die Krise: Das muss das Motto für 2023 sein!", betonte Blume anlässlich seines Amtsantritts. „Investitionen in Wissenschaft und Forschung sind Investitionen für unsere technologische Unabhängigkeit. Wissenschaft braucht langen Atem und vor allem Mut. Wenn wir in Zukunftstechnologien erfolgreich sein wollen, müssen wir jetzt neue Bereiche erschließen. Wir werden auch in 2023 für die richtigen finanziellen Weichenstellungen für das deutsche Wissenschaftssystem kämpfen!“

Bundesforschungsministerin Stark-Watzinger stellvertretende GWK-Vorsitzende

Stellvertretende GWK-Vorsitzende ist 2023 Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung. In der GWK wechseln sich Bund und Länder jährlich zum 1. Januar im Vorsitz ab.

Im Jahr 2023 wird sich die GWK unter anderem mit dem Organisationsmodell für die beiden neuen Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, dem Deutschen Zentrum für Psychische Gesundheit und dem Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit, befassen. Darüber hinaus werden Bund und Länder die weiteren in der GWK vereinbarten Programme in ihrer Umsetzung begleiten und vorantreiben.

Die GWK wird am 10. März, am 30. Juni und am 3. November 2023 zu ihren Sitzungen zusammenkommen.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

In der GWK wirken Bund und Länder im Bereich der Wissenschafts- und Forschungsförderung zusammen: Gemeinsam fördern sie auf der Grundlage des Artikels 91b Abs. 1 Grundgesetz Wissenschaft, Forschung und Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung.

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