Professorenstellen an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Allgemeine Hinweise zur Berufung

Für die Einstellung als Professor oder Professorin an einer Fachhochschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG ):

  • abgeschlossenes Hochschulstudium;
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird;
  • je nach Anforderungen der Stelle: besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit;
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; Zeiten als Referendar oder Referendarin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter oder als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin können insgesamt nur bis zu zwei Jahren angerechnet werden; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

Über die Verwendung der Professorenstellen wird von den Fachhochschulen selbst entschieden, so dass das Staatsministerium hier keine Auskunft erteilen kann. Professorenstellen werden in einem so genannten Berufungsverfahren (Art. 18 BayHSchPG ) besetzt.

Ausschreibungen

Freie Stellen werden von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Fachhochschulen im Internet, in Tages- und Fachzeitungen, im Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst oder in der Deutschen Universitätszeitung/ Hochschuldienst (DUZ) öffentlich ausgeschrieben.

Stellenangebote von Hochschulen im Internet

Bewerbungen

Bewerbungen müssen unmittelbar an die jeweilige Fachhochschule gerichtet werden. Aus dem Kreis der Bewerber und Bewerberinnen erstellt die Fachhochschule eine Vorschlagsliste, die mindestens drei Namen enthalten soll. Die Entscheidung über die Berufung trifft die Hochschule.

Aufgaben

Die Dienstaufgaben der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen umfassen insbesondere die Vertretung ihres Faches in der Lehre. Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt derzeit 19 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Bundesbesoldungsordnung W (BesGr. W2 und W3); in der W-Besoldung sind neben einer festen Grundbesoldung zusätzliche Leistungsbezüge möglich. Nähere Auskünfte zur Ausgestaltung der Dienstverhältnisse erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Fachhochschule.

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