UNESCO-Welterbeliste Bayerns Königsschlösser sind UNESCO-Welterbe

Der Freistaat Bayern freut sich über seinen erfolgreichen Welterbe-Antrag: Die UNESCO hat im Juli in Paris entschieden, die Königsschlösser Ludwigs II. Neuschwanstein, Herrenchiemsee und Linderhof mit Schachen in die Welterbeliste aufzunehmen.
Anfang 2024 wurde das vom Freistaat Bayern erarbeitete Nominierungsdossier der UNESCO vorgelegt. Nun hat das Welterbekomitee in seiner 47. Sitzung in Paris über den Antrag Bayerns „Die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee - Gebaute Träume.“ positiv entschieden.

Kunstminister Markus Blume betonte anlässlich der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses: „Ein Traum wird Wirklichkeit! Die UNESCO hat heute in Paris entschieden: Die Königsschlösser Ludwig II. tragen nun offiziell den Titel UNESCO-Weltkulturerbe. Sie sind Denkmäler von Weltklasse und Orte, die Millionen Menschen aus aller Welt verzaubern. Von ihnen geht eine einzigartige Magie aus: Hier verschmelzen große Baukunst und atemberaubende Landschaft zu unvergleichlichen Gesamtkunstwerken. Mit dieser Entscheidung wächst die bayerische Familie der UNESCO-Welterbestätten auf elf glanzvolle Mitglieder. Jede dieser Stätten bewahrt ein Stück unserer reichen Kulturgeschichte im Freistaat – von der Antike bis in die Moderne.“
Ministerpräsident Dr. Markus Söder erklärte: „Für unsere Märchenschlösser wird in Märchen wahr: Wir sind Weltkulturerbe! Die UNESCO zeichnet die Königsschlösser in Bayern von König Ludwig II. als Weltkulturerbe aus. Das ist ein weltweiter Ritterschlag für Schloss Neuschwanstein, Schloss Herrenchiemsee, Schloss Linderhof und das Königshaus am Schachen. Es würdigt unsere Geschichte, Kultur und Baukunst. Bayern ist ein gastliches Land und unsere Königschlösser sind ein Besuchermagnet für Menschen aus aller Welt. Gerade Neuschwanstein ist Bayerns Wahrzeichen schlechthin. Das Märchenschloss verbindet große Kunst und Kultur und auch ein bisschen Kitsch und Klischee. Beim Anblick des Schlosses denken weltweit manche vielleicht an Disney – aber nein: Neuschwanstein ist und bleibt das Original aus Bayern. Die Anerkennung durch die UNESCO ist eine große Freude, aber auch ein Auftrag: Wir wollen unser kulturelles Erbe bewahren und für kommende Generationen erhalten. Deswegen investiert der Freistaat viel Geld in Erhalt und Restaurierung unseres kulturellen Erbes.“
Die Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof, das Königshaus am Schachen und das Neue Schloss Herrenchiemsee sind untrennbar mit der Person König Ludwig II., seiner Intention und Arbeitsweise verbunden. Ludwig II. war Bauherr, Schöpfer und Ideengeber zugleich. Er schuf sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln künstliche Inszenierungen vergangener Zeiten (Mittelalter, Barock und Rokoko) und ferner Orte (Wartburg, Versailles, Orient, blaue Grotte in Capri), die ihm das Eintauchen in eine Kunstwelt abseits der Zwänge seiner monarchischen Pflichten erlaubten. In seinen Königsschlössern sind außergewöhnliche Objekte von Kunsthandwerk und innovativer Technik erhalten, die es in dieser Perfektion nirgendwo gibt. Als einzigartige Bauwerke ihrer Zeit und Gesamtkunstwerke von Landschaft, Architektur, Kunst und Technik gehören die Königsschlösser zu den herausragenden Kulturdenkmälern ihrer Epoche.
Nach den Vorgaben der Welterbekonvention sind die in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragenen Stätten in ihrem Bestand beziehungsweise ihrer Wertigkeit dauerhaft zu erhalten. Der Welterbe-Status ist eine international anerkannte Auszeichnung für Orte von herausragender kultureller, historischer oder wissenschaftlicher Bedeutung. Bereits 1997 entstanden erste Ideen für eine Bewerbung der Königsschlösser Ludwigs II. von Bayern zur Eintragung in die UNESCO-Welterbeliste, seit 2015 sind sie offiziell zur Ernennung auf der deutschen Vorschlagsliste eingetragen. In den Folgejahren wurden umfangreiche Studien, vielseitige Begründungen und langfristige Schutzkonzepte erarbeitet.
Weitere Informationen
Stand: 12. Juli 2025 / Bildnachweis: Axel König/StMWK