Hochschulen Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet – Blume: „Für unsere Hochschulen in Bayern beginnt ein neues Zeitalter!“

Wissenschaftsminister Markus Blume bei seinem Statement nach der Sitzung des Ministerrats (© Bayerische Staatskanzlei)
Wissenschaftsminister Markus Blume bei seinem Statement nach der Sitzung des Ministerrats (© Bayerische Staatskanzlei)

Das geplante Bayerische Hochschulinnovationsgesetz soll das modernste Hochschulgesetz in Deutschland werden. „Für unsere Hochschulen in Bayern beginnt ein neues Zeitalter! Das Motto für die Zukunft lautet: Mehr Agilität, mehr Exzellenz und mehr Innovation für die bayerischen Hochschulen“, betonte Wissenschaftsminister Markus Blume nach der Zustimmung des Bayerischen Ministerrats zur parlamentarischen Beratung des 2. Gesetzentwurfs.

Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

„Unser Hochschulinnovationsgesetz ist ein Gesetz für die gesamte Hochschulfamilie. Ob Talentförderung, Forschungsprofessuren oder Entbürokratisierung: Wir haben alle Gruppen im Blick!“, machte Wissenschaftsminister Markus Blume deutlich.

Das geplante Bayerische Hochschulinnovationsgesetz soll den rechtlichen Innovationsrahmen zur Hightech Agenda Bayern bilden und noch in diesem Jahr im Bayerischen Landtag verabschiedet werden. In Kraft treten könnte es dann zum 1. Januar 2023.

„Der Gesetzentwurf kommt genau zur richtigen Zeit: Die bayerischen Hochschulen warten darauf!“

„Der Gesetzentwurf kommt genau zur richtigen Zeit: Bayerns Hochschulen sind mit Rekordzahlen bei Studierenden sowie Professorenstellen und deutschlandweit einzigartigen Investitionsmitteln so gut gerüstet wie noch nie“, stellte Blume heraus. „Dennoch hat sich in den letzten zehn bis 15 Jahren die Wissenschaftslandschaft grundsätzlich verändert. Unsere Hochschulen müssen Antworten finden auf große Themen wie Globalisierung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung und sich auf eine veränderte Weltlage einstellen. Deshalb bringen wir mit unserem Gesetzentwurf Deutschlands modernstes Hochschulrecht auf den Weg. Die bayerischen Hochschulen warten darauf!“

„Die Hochschulen sollen in guter innerer Balance sein“

In seinem Statement nach der Ministerratssitzung am 3. Mai 2022 ging Blume auf einzelne zentrale Themen der ersten umfassenden Reform des bayerischen Hochschulrechts seit 2006 ein. „Die Hochschulen sollen in guter innerer Balance sein: Wir entbürokratisieren die Hochschulen für mehr Agilität, aber bei der internen Governance bleiben wir bei dem bewährten Organisationsrahmen“, erklärte der Minister.

Gründungsförderung, Technologietransfer und die Entfesselung der Innovationsfreude an allen Hochschulen sind Markenkerne

Innerhalb dieser von allen Beteiligten gewünschten Stabilität sind Gründungsförderung, Technologietransfer und die Entfesselung der Innovationsfreude an allen Hochschulen Markenkerne des neuen Gesetzes. „Wir lassen inkubatorischen Geist wehen!“, bekräftigte Blume.

Echte Exzellenz, zusätzliche Forschungsstärke und attraktive Studienbedingungen

Dies manifestiert sich in zahlreichen Inhalten der Gesetzesvorlage. „Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf für echte Exzellenz: Wir wollen die besten Köpfe in Bayern! Deshalb legt Bayern das modernste Berufungsrecht Deutschlands vor“, betonte Blume.

Außerdem setzt das geplante Bayerische Hochschulinnovationsgesetz auf zusätzliche Forschungsstärke. Blume: „Wir machen unsere Hochschulen zu Innovationsorten! Eine neue Gründerzeit beginnt an Bayerns Hochschulen.“ So sollen an allen Hochschulen Gründerzentren entstehen und Professorinnen und Professoren Gründungsfreisemester ermöglicht werden.  

Als weiteren Baustein der Weiterentwicklung nannte der Minister die erstmalige Verankerung einer Landesstudierendenvertretung im Gesetz: „Mehr noch als zuvor hören wir auf die Stimme der Studierenden!“

Besserer Technologietransfer, erfolgreiches Talentscouting und eine Beschleunigung von Bauvorhaben

Weitere Stärken des Gesetzentwurfs sind ein besserer Technologietransfer, erfolgreiches Talentscouting und eine Beschleunigung von Bauvorhaben durch die Möglichkeit für Hochschulen, selbst zu bauen.

Insgesamt liegt dem Gesetzentwurf ein modernes Hochschulverständnis zugrunde. „Unsere bayerischen Hochschulen sind Schrittmacher des gesamtgesellschaftlichen Fortschritts“, sagte Blume und verwies auf Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Gleichstellung, Inklusion und Wissenschaftskommunikation.

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