Hochschulreform Talente fördern und Wettbewerb stärken: Freistaat bringt umfassende Hochschulreform auf den Weg
Ziel der Hochschulreform ist eine größtmögliche Freiheit für und in den bayerischen Hochschulen. Das bedeutet einen deutschlandweit einmaligen Systemwandel. Am 20. Oktober 2020 stellte Wissenschaftsminister Bernd Sibler die Eckpunkte im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor.
Mit der Hightech Agenda Bayern und ihrer Beschleunigung durch die Hightech Agenda Plus hat der Freistaat eine bundesweit einzigartige Technologieoffensive gestartet, zu der auch eine Hochschulreform gehört. Die bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen und Kunsthochschulen sind der Motor für die Entwicklung neuester Technologien und Ideen und ihre Umsetzung in die konkrete Praxis. Um das Potential aller bayerischen Hochschulen und ihre Funktion für die Gesellschaft noch besser ausschöpfen zu können, braucht es eine moderne Hochschulaufstellung. Der Freistaat nimmt deshalb eine umfassende Hochschulreform in Angriff und setzt so ein Signal des Aufbruchs.
Die Aufgaben der bayerischen staatlichen Hochschulen werden in Zukunft als Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer neu gefasst. Ihre Verantwortung für die Gesellschaft als Ganzes, für den technischen Fortschritt, für Ökonomie, Ökologie und Künstlerische Kreativität wird betont, der Forschungsauftrag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird hervorgehoben. Nachhaltigkeit, die Förderung von Gleichberechtigung und Vielfalt, eine weiter zunehmende Internationalisierung und die Pflege ihrer digitalen Kompetenz werden als weitere Aufgaben der Hochschulen besonders betont.
„Ein wesentliches Element dieser Hochschulreform ist die Novellierung des bayerischen Hochschulrechts. Ziel ist eine erhebliche Verschlankung und Deregulierung. Wir wollen größtmögliche Freiheit für und in den Hochschulen. So stärken wir ihre Eigenverantwortung. Wir läuten damit einen deutschlandweit einmaligen Systemwandel ein“, betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler im Rahmen einer Pressekonferenz im Prinz-Carl-Palais in München. „Unser Anspruch ist: Talente fördern und Wettbewerb stärken. So wollen wir im internationalen Wettbewerb bestehen.“
Die Eckpunkte dieser Reform stehen nach einem intensiven Austausch mit den Hochschulverbünden und weiteren Expertinnen und Experten fest, die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs kann nach dem Ministerratsbeschluss am 20. Oktober 2020 beginnen.
Folgende Eckpunkte wurden definiert:
1. Der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Wirtschaft und die Gesellschaft soll erweitert und erleichtert werden, um Innovationsstreben, Gründungsgeschehen und lebenslanges Lernen noch mehr zu unterstützen:
- Neue Anreize für die unternehmerische Betätigung der Hochschulen, Unterstützung erster Gründungsschritte für Start-Ups in den Hochschulen, Gründungsfreisemester und die Erleichterung für Professorinnen und Professoren, neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit auch unternehmerisch tätig zu werden, sind geplant.
- Die Hochschulen sollen auf spezifische Bedürfnisse zugeschnittene innovative Formate für den Erwerb von Teil-Qualifikationen anbieten und Weiterbildungsangebote im Sinne der offenen Hochschule an einen möglichst breiten Adressatenkreis richten.
2. Die Hochschulen sollen mehr Freiheiten und Freiräume bei der Disposition der Lehre erhalten:
- Sie sollen über ein Gesamtlehrdeputat verfügen, um flexibel auf neue Herausforderungen und Aufgaben reagieren zu können.
3. Die Hochschulen sollen noch mehr Möglichkeiten erhalten, die besten Köpfe für Bayern zu gewinnen:
- Sie sollen das Berufungsrecht erhalten und zudem das Berufungsverfahren weitestgehend selbst regeln können.
- Es sollen Tenure-Track-Professuren und der neue Qualifikationsweg der Nachwuchsgruppenleitung geschaffen werden. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll eine HAW-Nachwuchsprofessur eingeführt werden.
- Mehr fremdsprachige, insbesondere englischsprachige Studiengänge sollen dafür sorgen, die Attraktivität des bayerischen Hochschulstandorts und seine Sichtbarkeit im internationalen Wettbewerb weiter zu steigern. Die Vermittlung von Deutschkenntnissen ist ergänzend vorgesehen.
- An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll in besonders forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht durch Verordnung des Staatsministeriums verliehen werden.
4. Die Anliegen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie der Studierenden hat das neue Hochschulrecht fest im Blick:
- Eine gezielte Stärkung der Karriereentwicklung des akademischen Mittelbaus stellt die Gewinnung und Bindung hervorragenden Personals sicher.
- Ein Landesstudierendenbeirat, vergleichbar mit der Landesschülerkonferenz, soll im Gesetz verankert werden.
5. Die Hochschulen des Freistaates Bayern sollen in Zukunft im Regelfall als reine Personal-Körperschaften des öffentlichen Rechts definiert werden. Sie werden selbstständige Partner des Freistaates und gewinnen dadurch mehr wirtschaftliche Selbständigkeit:
- Ihre Grundfinanzierung erfolgt wie bisher weiterhin durch den Freistaat, jedoch sollen sie zukünftig ein Globalbudget erhalten, um so eigenverantwortlich wirtschaften und strategische Entwicklungsentscheidungen treffen zu können. Hochschulen, die diesen Weg nicht gehen wollen, können beim bisherigen System bleiben.
- Zukünftig sollen die Hochschulen auf Wunsch ihre inneren Strukturen mit einer Organisationssatzung jeweils nahezu vollständig individuell gestalten können. So erhalten sie die Möglichkeit, den Aufbau und die Governance zu schaffen, die ihnen mit Blick auf ihre Größe, ihre Schwerpunkte und ihre Vorstellung von einem guten Miteinander am besten entspricht. Das Gesetz gibt künftig nur die verfassungsrechtlichen Leitlinien vor.
Wissenschaftsminister Bernd Sibler zur Hochschulreform
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Weitere Informationen
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 20. Oktober 2020
- Eckpunkte zur Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts (20. Oktober 2020) pdf, 649 KB
- Online-Meldung vom 1. März: Digital und interaktiv: Großes Interesse an Livestreams zur Hochschulreform
- Das geplante Hochschulinnovationsgesetz
Stand: 20. Oktober 2020 / Photo Credit: StK / Koch