Kultur-Rettungsschirm Bühne frei! Das Programm Laienmusik unterstützt ab sofort gemeinnützige Laienmusikvereine
+++ Update vom 16. November 2020 +++
Ein Update zum Programm Laienmusik finden Sie unter:
wk.bayern.de/Corona
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Viele Laienmusikvereine gerieten durch die coronabedingten Einschränkungen in finanzielle Schwierigkeiten. Mit dem neuen Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern unterstützt sie der Freistaat mit bis zu 1.000 Euro pro Verein und bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble zusätzlich. Seit 1. Juli 2020 können Anträge online eingereicht werden.
Kunstminister Bernd Sibler stellte das neue Hilfsprogramm im Rahmen einer Pressekonferenz (Link zur Aufzeichnung auf YouTube) in München vor und betonte: „Die Laienmusikkultur ist mehr als nur bloßes Musizieren. Sie ist gelebte Gemeinschaft sowie fester Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und Selbstverständnisses. Sie verbindet die Menschen und trägt mit ihren Chören, Orchestern und Ensembles zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Deshalb nehmen wir 10 Millionen Euro für unsere Laienmusikvereine in die Hand, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern und Strukturen zu erhalten.“ Das Programm ist Teil des bayerischen Kultur-Rettungsschirms, der insgesamt rund 210 Millionen Euro umfasst.
Das Programm Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Sie erhalten die Unterstützung, um ihre musikalischen Aktivitäten wiederaufzunehmen und fortzusetzen, erklärte der Kunstminister. Um die Kosten der musikalischen Aktivitäten trotz Einnahmeverlusten, die die Corona-bedingte Absage zahlreicher Auftritte nach sich zieht, decken zu können, stellt der Freistaat je Laienmusikverein bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Für das Hilfsprogramm können z.B. Kosten für musikalische Aktivitäten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden. Die Förderanträge können die Vereine im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband einreichen. Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit.
„Unsere bayerische Kultur lebt auch von den vielen Musikerinnen und Musikern, die in ihrer Freizeit gemeinsam, in der Gruppe ein Instrument spielen oder singen. Auch wegen dieses Miteinanders sind Laienmusikvereine ein unverzichtbarer Bestandteil unseres facettenreichen Kulturstaats. Das soll auch in Zukunft so bleiben“, so der Minister.
Perspektive für Bayerns Kunst und Kultur
Für die Unterstützung kleiner und mittlerer kultureller Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett stellte der Kunstminister zudem ein neues Hilfsprogramm im Umfang von 30 Millionen Euro vor. Sibler verwies während der Pressekonferenz auch auf die weiteren Programme des Kultur-Rettungsschirms wie das Künstlerhilfsprogramm mit rund 140 Millionen Euro Volumen und die Unterstützung von geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen mit rund 10 Millionen Euro. „Auch weiterhin arbeiten wir intensiv daran, dass Kunst und Kultur in Bayern trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen eine Perspektive haben“, betonte Sibler mit Blick auf die anstehenden Monate und mögliche Öffnungsmaßnahmen.
Weitere Informationen
- Zahlen und Fakten zum Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern (PDF-Download) pdf, 192 KB
- Meldung zum Kultur-Rettungsschirm im Freistaat
- Informationen und FAQs zum Künstlerhilfsprogramm in Bayern
- Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen: Ab dem 15. Juni wieder kulturelle Veranstaltungen möglich
- Kunst und Kultur trotzen Corona: Übersicht über Kunst- und Kulturangebote während der coronabedingten Einschränkungen in Bayern
- Meldung zum neuen Stabilisierungsprogramm für kleine und mittlere Spielstätten
- Aufzeichnung der Pressekonferenz zu Laien-Musikvereinen und kulturellen Spielstätten vom 1. Juli 2020 (Link zu YouTube-Kanal des Kunstministeriums)
Stand: 1. Juli 2020 / Bildnachweis: Pierre Rosa auf Pixabay.com