Kultur-Rettungsschirm Freistaat hilft Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden mit verschiedenen Nothilfeprogrammen

Pressekonferenz für Kunst und Kultur in Bayern während Corona: (v.r.n.l.) Kunstminister Bernd Sibler, Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Pressekonferenz für Kunst und Kultur in Bayern während Corona: (v.r.n.l.) Kunstminister Bernd Sibler, Ministerpräsident Dr. Markus Söder

+++ Update vom 16. November 2020 +++
Ein Update zu den neuen Hilfsprogrammen für Kunst und Kultur in Bayern vom November 2020 finden Sie unter: 
wk.bayern.de/corona.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere aktuelle Online-Meldung mit neuen Informationen.
+++ Update Ende +++

Sechs verschiedene Programme und ein Rettungsschirm von rund 210 Millionen Euro sollen helfen, Bayerns Kunst- und Kulturschaffende zu unterstützen. Kunstminister Bernd Sibler: „Mit dem Kultur-Rettungsschirm sind wir ein verlässlicher Partner in der Krise.“

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die bayerische Kulturlandschaft abzufedern und Existenzen zu sichern – das ist das Ziel des Freistaates Bayern mit seinen Investitionen in die Kunst- und Kulturlandschaft. „Kunst und Kultur sind für uns lebenswichtig. Deshalb wollen wir von Seiten des Freistaats auch in der Krise ein verlässlicher Partner sein. Bayern ist sich als Kulturstaat seiner besonderen Verantwortung für unsere Kulturschaffenden bewusst“, betonte Kunstminister Sibler anlässlich der Bekanntgabe des Kultur-Rettungsschirms und stellte unbürokratische Hilfe über die verschiedenen Programme in Aussicht.

Die sechs Programme des Kultur-Rettungsschirms im Überblick

1. Künstlerhilfsprogramm: Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Insgesamt sind für dieses Künstlerhilfsprogramm nach einer Aufstockung um 50 Millionen Euro 140 Millionen Euro vorgesehen. Durch die Aufstockung sollen nun freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die  die ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit bestreiten, und die durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Einnahmeausfälle in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine finanzielle Hilfe erhalten. Die Adressaten des Programms müssen ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist kein Muss mehr!

Damit erfasst das erweiterte Programm auch die Künstlerinnen und Künstler, die aus verschiedenen Gründen nicht Mitglieder der KSK werden können, etwa punktuell beschäftigte Schauspielerinnen und Schauspieler. Geplant ist die Unterstützung im Zeitraum von Mai bis September 2020 für bis zu drei aufeinander folgende Monate. Die Hilfen umfassen je nach Verdienstausfall bis zu 1.000 Euro pro Monat

Der Bayerische Ministerrat hat am 26. Mai 2020 beschlossen, dass auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt sein sollen, die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern und des Bundes von weniger als insgesamt 3.000 Euro bezogen haben. Die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ werden hierzu auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen.

„Mit der Erweiterung des Künstlerhilfsprogramms setzen wir ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Künstlerinnen und Künstler. Wir haben Rückmeldungen ernst genommen, gehandelt und können nun noch mehr Kunstschaffenden Unterstützung anbieten“, so Kunstminister Bernd Sibler anlässlich der Bekanntgabe des neuen erweiterten Künstlerhilfsprogramms.

2. Soforthilfe Corona: Förderung von soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlerin mit eigener Betriebsstätte

Kleinere Unternehmer und Freiberufler sowie Kulturveranstalter fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zur Abwendung einer Existenzgefährdung über die Soforthilfe Corona mit Beträgen von 9.000 Euro bis 50.000 Euro.

Dieses Programm, das zusätzlich zum Kultur-Rettungsschirm läuft, steht auch freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlern offen, soweit sie eine eigene Betriebsstätte und betriebsbedingte Ausgaben haben. Eingeschlossen sind auch gemeinnützige, am Markt tätige Einrichtungen auch im kulturellen Sektor.

Aktualisierung: Das Programm ist zum 31.5. ausgelaufen. Ein Anschlussprogramm wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet.

3. Faire und gerechte Lösungen bei Honorarausfällen

Die Bayerische Staatsregierung sorgt auch für faire und gerechte Lösungen bei Honoraren für Auftritte und Einsätze, die aufgrund der Pandemie nicht zustande gekommen sind. Wer bei staatlichen Einrichtungen ein Engagement hatte, kann auch bei coronabedingter Absage mit einem Ausfallhonorar rechnen. Dabei orientiert sich das Kunstministerium an den Regelungen des Bundes. Je nach Vertragsverhältnis ist die Zahlung des kompletten Honorars oder ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent – ohne eine Gegenleistung – vorgesehen. Das gilt auch für nicht-künstlerische Honorarkräfte wie Maskenbildner oder Techniker.

Das bedeutet konkret:

  • Bei einem (befristeten) Arbeitsverhältnis  wird das Honorar ganz erstattet.

  • Bei einem „freien Dienstverhältnis“ kommt der Freistaat für 60 Prozent bei einer Gage bis 1.000 Euro auf, ab 1.000 Euro zahlt der Freistaat 40 Prozent bis max. 2.500 Euro.

4. Stabilisierungsprogramm für kulturelle Spielstätten und nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen

Um kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett langfristig zu unterstützen und ihnen so durch die Krise zu helfen, hat der Freistaat Bayern ein neues Stabilisierungsprogramm im Rahmen des bayerischen Kultur-Rettungsschirms aufgelegt. Anträge können ab 1. Juli 2020 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben. Wer für das zweite Halbjahr 2020 einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 50.000, bis zu 100.000 oder bis zu 300.000 Euro beantragen. Das Programm läuft bis Ende dieses Jahres und kann bis Ende Oktober 2020 online bei Bayern Innovativ über www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm beantragt werden.

Hinzu kommen weitere Millionen für rund 260 Kinos und Filmproduktionen in der Zuständigkeit des Bayerischen Digitalministeriums. Mit insgesamt zehn weiteren Millionen Euro werden zudem durch das Kunstministerium geförderte nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen, die von Einnahmeausfällen aufgrund der der Corona-Pandemie betroffen sind, gefördert.

5. Programm Laienmusik

Viele Laienmusikvereine gerieten durch die coronabedingten Einschränkungen in finanzielle Schwierigkeiten. Mit dem neuen Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern unterstützt sie der Freistaat mit bis zu 1.000 Euro pro Verein und bis zu 500 Euro pro weiterem Ensemble zusätzlich. Seit 1. Juli 2020 können Anträge online eingereicht werden.

Das Programm Laienmusik richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Sie erhalten die Unterstützung, um ihre musikalischen Aktivitäten wiederaufzunehmen und fortzusetzen, erklärte der Kunstminister. Um die Kosten der musikalischen Aktivitäten trotz Einnahmeverlusten, die die Corona-bedingte Absage zahlreicher Auftritte nach sich zieht, decken zu können, stellt der Freistaat je Laienmusikverein bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Für das Hilfsprogramm können z.B. Kosten für musikalische Aktivitäten, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden. Die Förderanträge können die Vereine im Zeitraum 1. Juli bis 30. Oktober 2020 beim jeweiligen Dachverband einreichen. Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit.

6. Förderung von Projektträgern und Institutionen im Kulturbereich

Das Kunstministerium kommt den Projektträgern und Institutionen im Kulturbereich mit mehreren Maßnahmen entgegen: Es unterstützt eine Vielzahl von kulturellen Projekten in Bayern. Ziel ist, in laufenden Förderverfahren des Ministeriums (Musik, Theater, Festivals) bei coronabedingten Absagen faire und gerechte Lösungen zu finden – etwa dadurch, dass der Förderzeitraum verschoben oder die Durchführung neuer digitaler Formate berücksichtigt wird und Härtefälle individuell geprüft werden. Das gilt für rund 800 Förderungen mit einem Volumen von 150 Millionen Euro pro Jahr.

Kunstminister Sibler
Kunstminister Sibler

„Als Kunstminister blutet mir das Herz, das Kulturleben am Boden zu sehen. Die Schließungen und Absagen waren aber zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Mir ist bewusst, dass die Kunst- und Kulturszene nicht nur Soforthilfen benötigt, sondern auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden muss. Wir müssen die Strukturen erhalten, damit wir die Ergebnisse der wunderbaren kreativen Arbeit unserer Kunst- und Kulturszene in der Zukunft wieder umfassend genießen können. Mit unseren Hilfsprogrammen können wir sagen: Kunst und Kultur haben in Bayern eine gute Perspektive. Auch deshalb, weil wir derzeit ein ausgewogenes Konzept für einen Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen entwickeln“, so Kunstminister Bernd Sibler, der auch Vorsitzender der Kulturministerkonferenz ist.

Weitere Informationen zu Kunst und Kultur im Freistaat Bayern im Zeichen der Corona-Pandemie

Vorlese-Funktion