Corona-Vorsorge Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser schließen bis 19. April

Alle Vorstellungen an staatlichen Theatern, Konzertsälen und Opernhäusern entfallen vom 11. März bis 19. April
Alle Vorstellungen an staatlichen Theatern, Konzertsälen und Opernhäusern entfallen vom 11. März bis 19. April

Staatliche Theater, Konzertsäle und Opernhäuser im Freistaat müssen vor dem Hintergrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus ab dem 11. März bis zum Ende der Osterferien schließen.

Diese Entscheidung hat das bayerische Kabinett am 10. März 2020 getroffen. Damit werden nach aktuellem Stand alle staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser erst am 20. April – nach den Osterferien – den Spielbetrieb wieder aufnehmen.

Kunstminister Sibler
Kunstminister Sibler

Kunstminister Bernd Sibler hat sich für eine Kulanzregelung eingesetzt: „Wer für diesen Zeitraum ein Ticket gekauft hat, kann dieses an den entsprechenden Einrichtungen zurückgeben und erhält sein Geld selbstverständlich zurück." Dies sei eine vertrauensbildende Maßnahme und verdeutliche den hohen Wert von Kunst und Kultur für den Freistaat. „Vor dem Hintergrund unserer Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für unser Gesundheitssystem müssen wir unsere staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser bis zum Ende der Osterferien schließen. Mein Verantwortungsgefühl sagt mir, dass diese Maßnahme geboten ist – aber mein Herz für die Kunst blutet“, so Sibler. Mit dieser Maßnahme könne man jedoch wertvolle Zeit gewinnen. „Wir wollen das Gesundheitssystem entlasten und die Bevölkerung schützen. Selbstverständlich beobachten wir die Entwicklung sehr genau und steuern nach, wenn dies notwendig sein sollte.“

Die entsprechenden staatlichen Kultureinrichtungen geben die Modalitäten der Rückgabe selbst bekannt.

Weitere Informationen unter: https://www.bayern.de/service/presse-2/presse/

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