Pressemitteilung Nr. 17 vom 25.03.2025 Blume und Gerlach setzen sich für bessere Nutzung von Gesundheitsdaten ein
Bayerns Wissenschaftsminister und Gesundheitsministerin zum Inkrafttreten der Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum am Mittwoch
MÜNCHEN. Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume und Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzen sich dafür ein, dass Gesundheitsdaten im Interesse der Patientinnen und Patienten besser genutzt werden können. Am morgigen Mittwoch tritt die Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space) in Kraft, die einen grenzüberschreitenden Datenaustausch ermöglicht.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte aus diesem Anlass: „Gesundheitsdaten öffnen Türen für moderne Medizin in Europa. Sie sind der Schlüssel für eine moderne, digitale und vernetzte Versorgung. Die EU hat deshalb mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum einen entscheidenden Schritt getan.“
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Daten teilen – besser heilen! Wir treiben mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums aktuell eine wichtige Initiative voran: die Bavarian Cloud for Health Research BCHR. Damit machen wir am Standort Bayern die Gesundheitsdatennutzung für Forschung und wirtschaftliche Innovation in sicheren Strukturen möglich – datenschutzkonform und nach unseren Regeln. Gesundheitsdaten können vom Krankenbett direkt in die Grundlagenforschung oder in die Entwicklung von Medizinprodukten und Arzneimitteln einfließen. Unser BCHR hat das Potential eine Blaupause für die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Rahmen des europäischen Gesundheitsdatenraumes zu werden.“
Gerlach betonte: „Die EU muss für klare Regeln ohne viel Bürokratie sorgen. Auch der Bund ist gefordert, einheitliche Bedingungen für die Datenerhebung in Deutschland zu schaffen. Insbesondere bei der Einführung der elektronischen Patientenakte besteht hier nach den jüngsten Erfahrungen aus den Modellregionen noch Handlungsbedarf. Ich begrüße jedoch, dass durch den Verordnungsentwurf auch eine EU-weit einheitlichere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erreicht werden soll.“
Blume fügte hinzu: „Spitzenmedizin braucht Spitzeninfrastruktur – auch und gerade im Bereich der Daten. Es ist gut für unsere Forschungseinrichtungen, Klinika und auch die Industrie, dass die EU hier eine klare Vereinbarung festgezurrt hat. Wir brauchen klare Regeln, aber keine Überregulierung. Datenzugriff, Datennutzung und sicherer Datenaustausch sind Voraussetzung für personalisierte Medizin der Zukunft.“
Gerlach unterstrich: „Daneben ist es im Sinne Bayerns, der forschenden Industrie als Innovationstreiber und Schlüsselbranche einen Zugriff auf Gesundheitsdaten zu bieten – selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Davon profitieren auch die Patientinnen und Patienten, beispielsweise bei seltenen Erkrankungen. Denn Innovationen und Datenanalysen werden vorangetrieben. Zudem ist die zukünftige EU-weit kompatible Datennutzung ein weiterer positiver Aspekt. Gerade in Notfällen oder auch bei Operationen im Ausland stehen damit relevante Gesundheitsdaten EU-weit zur Verfügung und Doppeluntersuchungen können vermieden werden.“ Gerlach ergänzte: „Gesundheitsdaten sind der Treibstoff für Innovation. Gerade im Bereich der Start-ups im Gesundheitswesen ist die Verfügbarkeit von Daten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Wir versuchen, hier in Bayern bereits beste Bedingungen zu schaffen – zum Beispiel mit dem Round-Table Start-ups in Gesundheit, Pflege und Prävention, mit dem wir die Vernetzung zwischen Selbstverwaltung und Start-ups unterstützen. Auch hier spielt die Frage der Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle.“
Philipp Spörlein, stellv. Pressesprecher StMWK, 089 2186 2621