Pressemitteilung Nr. 026 vom 11.02.2022 Hochschulen sollen Nachholprüfungen möglichst noch im laufenden Semester ermöglichen

Wissenschaftsminister Bernd Sibler bekräftigt seinen Appell an die Hochschulleitungen: Gestaltungsspielräume bei Prüfungen ausschöpfen und Studentinnen und Studenten bestmögliche Bedingungen bieten

MÜNCHEN. Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat heute nochmals seinen Appell vom Februar und November 2021 und 1. Februar 2022 an die Hochschulleitungen bekräftigt, auch in der laufenden Prüfungsphase im Wintersemester 2021/2022 den Studentinnen und Studenten im Freistaat bestmögliche Bedingungen zu bieten: „Mir ist wichtig, dass unsere Studentinnen und Studenten die Prüfungen, auf die sie sich seit Wochen und Monaten unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie vorbereitet haben, auch ablegen können. Ich appelliere daher an die Hochschulen, gerade bei Freiversuchen und Wiederholungsprüfungen alle Gestaltungsspielräume auszuschöpfen und denjenigen, die unverschuldet etwa wegen einer Erkrankung oder einer Quarantäne eine Prüfung versäumen, möglichst flexibel noch im laufenden Semester eine Nachholung der Prüfung zu ermöglichen.“  

Mit den gezielten Erleichterungen zur individuellen Regelstudienzeit, die Bayern als erstes Bundesland auch auf das laufende Wintersemester übertragen hatte, und mit den erleichterten Zugangsregeln bei Prüfungen nach 3G mit negativem Antigentest seien die Weichen gestellt für eine möglichst reibungslose Prüfungsphase. „Hinzu kommt die vorbildlich hohe Impfquote unter unseren Studentinnen und Studenten im Freistaat, die mich als Wissenschaftsminister stolz macht und die zusätzlich Sicherheit gibt“, so Bernd Sibler. 

 

Philipp Spörlein, Stellv. Pressesprecher, 089 2186 2621

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