Pressemitteilung Nr. 100 vom 10.05.2021 Hochschulinnovationsgesetz: Talente fördern, Wissenstransfer stärken, Eigenverantwortung garantieren

Wissenschaftsminister Bernd Sibler: „Echtes Zukunftsgesetz, von dem alle Mitglieder der Hochschulfamilie profitieren sollen“ – breiter Dialog und Diskurs

MÜNCHEN. Als „interessanten, aber in vielen Bereichen bereits überholten“ Beitrag zum breit angelegten Dialogprozess rund um das geplante bayerische Hochschulinnovationsgesetz hat Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute die Vorschläge der Grünen im Bayerischen Landtag bezeichnet. Das Eckpunktepapier aus dem Oktober 2020, das in der Folge eines bereits frühzeitig angestoßenen Beteiligungsprozesses und in intensivem Austausch mit den Hochschulverbünden entstanden ist, sei zusammen mit der gesamten Hochschulfamilie weiterentwickelt und nach vielen Gesprächen weitere Impulse der einzelnen Statusgruppen eingearbeitet worden. „Wir setzen auf einen breiten Dialog und ein demokratisches Verfahren, auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit, auf Diskussion und Präzision. Wir nehmen die Sorgen und Bedenken der Hochschulfamilie ernst. Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte haben fortlaufend weitere intensive Gespräche mit allen Statusgruppen wie zum Beispiel Professorinnen und Professoren, Studierendenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und Vertretern der Interessen von Menschen mit Behinderung stattgefunden. Unser Gesetzesentwurf nimmt die gesamte Hochschulfamilie mit. Er ist ein echtes Zukunftsgesetz, von dem alle Mitglieder der Hochschulfamilie profitieren sollen“, so Sibler. Der sogenannte Referentenentwurf, der erste Entwurf des Gesetzestextes, befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung und wird zeitnah veröffentlicht, um den Dialogprozess im Rahmen der Verbändeanhörung und der parlamentarischen Beratung weiterzuführen. Kern des Gesetzes sind dabei die Schwerpunkte, Talente in den Hochschulen zu fördern, den Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern und die Eigenverantwortung der Hochschulen zu garantieren.

Verbesserte Rahmenbedingungen

Ziel der geplanten Hochschulreform ist insgesamt eine in vielerlei Hinsicht durchgreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Hochschulen. Neben die Kernaufgaben Lehre und Forschung treten stärker als bisher Transfer und Weiterbildung. Dabei beschränkt sich der Transfer ausdrücklich nicht auf die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsleistungen, sondern umfasst auch und vor allem die Rolle der Hochschulen im gesellschaftlichen Diskurs. Die Verantwortung der Hochschulen für die Gesellschaft als Ganzes, für den technischen Fortschritt, für Ökonomie, Ökologie und Künstlerische Kreativität wird dabei besonders betont. Für Wissenschaftsminister Sibler gilt es, die Rolle der Hochschulen innerhalb der Gesellschaft weiter zu stärken: „Sie sind – als moderne gesellschaftliche Institutionen mit besonderem Auftrag und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung – zentrale Instanzen unserer Demokratie: Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs und spenden Wissen und Ideen für unser aller Zukunft.“ Für ihn bieten Hochschulen „wertvolle und schützenswerte Freiräume für wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt. Sie sind dynamische Innovationsmotoren, unabhängige Bildungs- und Ausbildungsstätten und offene Diskussionsforen und damit von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.“

Die demokratische Kernstruktur der Hochschulen müsse daher erhalten bleiben, so Sibler, denn Diskussion und Mitbestimmung gehören zum Wesenskern einer Hochschule. Die Standards zur akademischen Selbstverwaltung und zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit – unabhängig von der von der Hochschule selbst gewählten Rechtsform – werden im Gesetz festgeschrieben. Zudem soll eine Landes-Studierendenvertretung neu eingeführt werden. Der Freistaat begleitet seine Hochschulen auch weiterhin bei ihren Aufgaben, sichert eine verlässliche Grundfinanzierung, bleibt Dienstherr bzw. Arbeitgeber und nimmt seine Hochschulaufsicht auch weiterhin in zentralen Aspekten wahr. Strategische Hochschulentwicklung wird dabei als eine partnerschaftliche Angelegenheit gesehen: Auch künftig werden sich das Wissenschaftsministerium und die Hochschulen auf wissenschaftspolitische Schwerpunkte verständigen und gemeinsame individuelle Zielvereinbarungen für jede Hochschule abschließen. 

Ausreichend Zeit für Verbändeanhörung und Diskussion

Ende März hatte Wissenschaftsminister Bernd Sibler entschieden, dass der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren verändert wird, um diesen Sommer über ausreichend Zeit für die Verbändeanhörung und die interne Diskussion in den Hochschulen zu haben. Damit kommt er dem Wunsch nach mehr Zeit nach, der von verschiedenen Seiten an ihn herangetragen wurde. Die anstehende Verbändeanhörung ist ein wichtiges Instrument, um gebündelt Rückmeldungen zum ersten Entwurf des Gesetzestextes zu erhalten und diese aufzunehmen.

 

Kathrin Gallitz, Pressesprecherin, 089 2186 2057

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