Pressemitteilung Nr. 058 vom 22.03.2021 Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens geht an den Start: Antragstellung ab morgen möglich
Stipendien zu je 5.000 Euro für bis zu 5.000 Kunstschaffende – Anträge für den ersten Call bis spätestens 31. Mai 2021 stellen – Sibler: „Signal und Einladung für den künstlerischen Nachwuchs in Bayern“ – von Kompositionen über literarische Werke bis zu Filmen
MÜNCHEN. „Die Anträge für Stipendien für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können ab Dienstag, dem 23. März 2021, elektronisch auf der Internetseite von Bayern Innovativ gestellt werden. Bis zu 5.000 Kunstschaffende können Stipendien zu je 5.000 Euro erhalten. Wir wollen damit gerade diejenigen unterstützen, die ihre professionelle Existenz in dieser schwierigen Zeit der Pandemie aufbauen müssen. Gleichzeitig wollen wir zu künstlerischer Weiterentwicklung ermutigen“, gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Das Programm wurde in enger Abstimmung mit einem Begleitausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kunst- und Kulturverbänden, der Kreativwirtschaft sowie der Freien Szene erarbeitet. „Das Stipendienprogramm soll Signal und Einladung für den künstlerischen Nachwuchs im Freistaat sein: Wir wollen kreative Arbeitsprozesse wie die Entwicklung künstlerischer Konzepte fördern und gleichzeitig dabei zur Realisierung neuer künstlerischer Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit beitragen. Das Stipendienprogramm soll zum Wiederaufblühen einer jungen – im Sinne von experimentierfreudigen und neue Wege einschlagenden – und bunten Kunst- und Kulturszene in Bayern beitragen“, so Sibler.
Der Begleitausschuss begrüßt das neue Stipendienprogramm und hofft, dass möglichst viele Künstlerinnen und Künstler es nutzen: „Das niedrigschwellige Programm kann Künstler*innen ganz konkret in ihrer künstlerischen Entwicklung und beim Aufbau ihrer beruflichen Existenz unterstützen. Wir halten es für besonders wichtig, dass neben Berufsanfänger*innen auch Wieder- und Quereinsteiger sowie coronabedingte und familiäre Unterbrechungen der künstlerischen Tätigkeit berücksichtigt wurden und dabei die Lebensrealität von Künstler*innen in ihren hybriden Erwerbsmodellen anerkannt wird.“
Prof. Bettina Reitz, Präsidentin der Hochschule für Fernsehen und Film München und Vorsitzende der Landeskonferenz der Bayerischen Kunsthochschulen: „Die Kunsthochschulen in Bayern begrüßen es sehr, dass das neue Stipendienprogramm auch Studierende der Kunsthochschulen berücksichtigt. Bei vielen künstlerisch hochbegabten Studierenden und Absolvent*innen hat die Pandemie zu einer tiefen Sinnkrise und zu wachsenden Zweifeln geführt, ob der eingeschlagene künstlerische Lebensweg überhaupt zukunftsträchtig ist. Gleichzeitig haben viele von ihnen trotz der äußerst schwierigen Umstände das aktuelle Geschehen künstlerisch aufgearbeitet – die Ergebnisse konnte man vielfach online sehen und einmal mehr wurde klar: Kunst und Kultur bereichern uns, gerade auch in Krisenzeiten. Dieses Studienprogramm für Künstlerinnen und Künstler stärkt die Zuversicht und gibt Rückenwind. Das Programm ist ein Signal des Freistaats, dass gerade der künstlerische Nachwuchs für den Erhalt eines von Kunst und Kultur geprägten Gemeinwesens dringend gebraucht wird.“
Anfangsphase der professionellen künstlerischen Existenz
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 1. Januar 2021), die
- das letzte Studienjahr an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Bayern absolvieren,
- in den letzten fünf Jahren ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer nicht-bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder einen Aufbaustudiengang literarische Übersetzung abgeschlossen haben,
- in den letzten fünf Jahren eine sonstige künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder
- in den letzten fünf Jahren auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals aufgenommen oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben.
Erziehungs- und Pflegezeiten werden auf die Fünfjahresfrist jeweils nicht angerechnet. Die Frist verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.
Im Rahmen der Antragstellung muss die Künstlerin bzw. der Künstler angeben, was bisher geleistet wurde, um eine künstlerische Existenz aufzubauen, welche künstlerischen Ziele erreicht werden wollen und für welches Vorhaben die Mittel im Kalenderjahr 2021 eingesetzt werden sollen, um diese Ziele zu erreichen. Die Stipendien sollen den Freiraum für künstlerisches Arbeiten mit dem damit verbundenen geistigen, kreativen, zeitlichen und materiellen Aufwand ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung von künstlerischen Fertigkeiten und Methoden in allen Disziplinen und zur Umsetzung von künstlerischen oder kunstvermittelnden Vorhaben. Darunter fallen u. a. Kompositionen, bildnerische Werke, Publikationen, literarische Übersetzungen, Filme, Comics oder Formen interpretierender Kunstpraxis. Die Stipendien können dabei helfen, Präsentationen oder Vermittlungsformen, neue didaktische Formate, insbesondere digitale oder hybride Formate sowie interaktive Modelle im digitalen Bereich, zu konzipieren und zu realisieren. Sie können aber auch für Recherchevorhaben im Sinne künstlerischer Forschung eingesetzt werden.
Werke werden in Auswahl online vorgestellt
Einzelne exemplarische Vorhaben werden im Rahmen einer Online-Kampagne der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Auswahl dieser Projekte trifft Bayern Innovativ (bayernkreativ) im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Empfänger der Stipendien willigen mit ihrer Antragstellung in die Teilnahme an dieser Online-Kampagne und die Verwendung des Inhalts ihrer Anträge ein.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten.
Die Anträge für den ersten Call des Stipendienprogramms können im Zeitraum von 23. März bis 31. Mai 2021 auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
Die Hotline für Informationen und Fragen zum Stipendienprogramm ist unter 0911/20671-344 von Montag bis Freitag von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr zu erreichen. Anfragen per E-Mail können an stipendienprogramm@bayern-innovativ.de gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.
Informationen zum Stipendienprogramm des Kunstministeriums:
FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogrammen finden Sie hier: https://www.stmwk.bayern.de/corona
Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862