Pressemitteilung Nr. 046 vom 11.03.2021 Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms: freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können ab Montag Anträge stellen

Finanzielle Hilfe für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 – Unterstützung für besonders von der Pandemie betroffene Berufsgruppe – rückwirkende Anträge für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 möglich – Hotline eingerichtet

MÜNCHEN. „Die Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm geht ab Montag in die zweite Runde:  Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 ab dem 15. März beantragen“, gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Die neuen Anträge können – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden.

„Wir sind erleichtert, dass auch diesmal die Kumulierbarkeit mit der Neustarthilfe und anderen Bundeshilfen gegeben ist", heißt es aus dem Begleitausschuss. „Wir hoffen, dass dadurch das bayerische Soloselbstständigen-Programm eine Alternative zu ALG II bietet, um den Druck auf die Künstler*innen und Kulturschaffenden zu mildern, die sich auch in diesem Jahr weiterhin in einer existentiell bedrohlichen Situation befinden.“

Das Programm enthält eine weitere Verbesserung: Für Personen, die im Jahr 2019, dem Vergleichszeitraum für die Ermittlung des Umsatzrückganges, aus familiären Gründen wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen oder wegen Krankheit nicht erwerbstätig waren, werden als Vergleichszeitraum nur diejenigen Monate des Jahres 2019 herangezogen, in denen eine volle Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Wenn im ganzen Jahr 2019 aus den genannten Gründen keine Erwerbstätigkeit stattfand, wird das Jahr 2018 herangezogen. „Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Hilfsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende um weitere sechs Monate verlängern konnten. Die Verlängerung ermöglicht bessere Planungssicherheit. Zusammen mit den begonnenen vorsichtigen Öffnungen bieten sich wieder echte Perspektiven für die Künstlerinnen und Künstler“, so Sibler. Das Programm werde gut angenommen. Aus der Kulturszene kamen überwiegend positive Rückmeldungen, so zum Beispiel vom Bundesverband Schauspiel (BFFS).

Das Soloselbstständigenprogramm ist am 18. Dezember 2020 erfolgreich gestartet. Seit Antragsstart wurden bereits rund 5.000 Anträge gestellt bzw. sind in Vorbereitung, etwa 1.900 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 5 Millionen Euro konnten bereits bewilligt werden.

Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können

  • rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 und
  • für die Monate Januar bis Juni 2021 ab 15. März 2021

auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.

Informationen zum Soloselbstständigenprogramm des Kunstministeriums: https://wk.bayern.de/solo

 

FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogrammen finden Sie hier: https://www.stmwk.bayern.de/corona

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862

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