Pressemitteilung Nr. 275 vom 03.12.2020 To-Go-Leihverkehr in Bibliotheken weiterhin möglich

Kunstminister Sibler: „Alle Bücherliebhaberinnen und -liebhaber können nach wie vor Bücher aus ihren Bibliotheken ausleihen, lediglich die Präsenznutzung ist vorübergehend nicht möglich“

MÜNCHEN. Der To-Go-Leihverkehr in den bayerischen Bibliotheken bleibt weiterhin unter Einhaltung der gängigen Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Als Kunst- und Wissenschaftsminister liegen mir Bibliotheken und Archive sehr am Herzen.  Sie sind bedeutende Kultureinrichtungen und Wissensspeicher. Sie beherbergen unsere Geschichte, unsere Identität, unsere Heimat. Die vorübergehenden Schließungen empfinde auch ich als sehr schmerzhaft. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass der To-Go-Leihverkehr in Bibliotheken unter Beachtung der gängigen Hygienemaßnahmen auch weiterhin möglich ist. Alle Bücherliebhaberinnen und -liebhaber können nach wie vor Bücher aus ihren Bibliotheken ausleihen, lediglich die Präsenznutzung ist vorübergehend nicht möglich. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Zugang zu Leihmedien, während wir Kontakte zum Schutz der Gesundheit weiter reduziert halten. Ich hoffe sehr, dass sich die Lage – auch mit Blick auf einen baldigen Impfstoff – in absehbarer Zeit entspannen wird und wir auch wieder bereichernde Stunden in unseren Bibliotheken und Archiven vor Ort erleben dürfen“, betonte Staatsminister Sibler. Die öffentlichen Bibliotheken haben bereits nach der ersten Schließung im Frühjahr umfassende Schutz- und Hygienekonzepte erarbeitet, die eine sichere Ausleihe ermöglichen.

Trotz der Schließung der Gebäude für den Publikumsverkehr stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Archive gerne für Auskünfte weiterhin telefonisch, per E-Mail oder postalisch zur Verfügung. Selbstverständlich ist auch die Bestellung von Reproduktionen auf den genannten Wegen weiterhin möglich.

 

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862

Vorlese-Funktion