Pressemitteilung Nr. 211 vom 19.09.2020 Gemeinsam durch die Corona-Krise: Freistaat unterstützt Comödie Fürth und viele weitere Spielstätten - Kunstminister Bernd Sibler sagt finanzielle Hilfe aus Spielstättenprogramm zu
Kunstminister Bernd Sibler sagt finanzielle Hilfe aus Spielstättenprogramm zu – „Entschlossener Wille, gemeinsam durch diese schwere Zeit zu kommen“ – Zugang zum Programm weiter erleichtert – Antragstellung noch bis 31. Oktober 2020 möglich
FÜRTH. Der Freistaat unterstützt die Comödie Fürth in der Corona-Krise mit einem existenzsichernden Betrag. Die Mittel stammen aus dem bayerischen Stabilisierungsprogramm für kulturelle Spielstätten. Am Wochenende übergab Kunstminister Bernd Sibler den Bewilligungsbescheid an Volker Heißmann und Martin Rassau vor der Aufführung des Lustspiels „Unkraut vergeht nicht“ in der Comödie Fürth.
Kunstminister Bernd Sibler betonte: „Wir sind fest entschlossen, gemeinsam mit unseren vielfältigen kleinen wie großen Bühnen im Freistaat durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir nehmen für unsere Spielstätten 30 Millionen Euro in die Hand, um die gravierenden Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, Strukturen zu erhalten und Existenzen zu sichern. Ich möchte an alle Spielstätten appellieren: Nutzen Sie das Unterstützungsangebot. Wir haben den Zugang noch weiter erleichtert. Auch ganz kleine Spielstätten und solche mit geringer institutioneller Unterstützung durch die öffentliche Hand können nun davon profitieren. Der Freistaat steht an Ihrer Seite.“
Volker Heißmann erklärte: „Wir freuen uns sehr über diese Hilfe! Sie beweist, dass die Staatsregierung die Anliegen der Kulturszene ernst genommen hat. Die Förderung ist für uns und alle anderen privaten Spielstätten absolut überlebenswichtig. Hier geht es nicht nur um die kulturelle Vielfalt in Bayern, sondern auch um den Erhalt von tausenden Arbeitsplätzen. Mit diesem Geld kann die Comödie Fürth weiterbestehen und mehr als 80 Angestellten und deren Familien die Existenz sichern."
Auch kleine Spielstätten antragsberechtigt
Damit auch ganz kleine Spielstätten an dem Programm teilhaben können, wurde die bisherige Mindestgröße von 50 Plätzen aufgehoben. Auch kleinere Spielstätten können nun eine Hilfe beantragen. Das Spielstättenprogramm wurde außerdem für Spielstätten geöffnet, die in geringem Umfang institutionell gefördert werden. Eine Finanzhilfe nach dem Programm ist nur noch dann ausgeschlossen, wenn die Spielstätte zu mehr als 50 Prozent öffentlich institutionell gefördert wird. Die Anträge werden von den Bezirksregierungen Mittelfranken bzw. Oberbayern geprüft.
Das Spielstättenprogramm startete zum 1. Juli 2020, es läuft noch bis 31. Dezember 2020. Es richtet sich an kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett. Wer für das zweite Halbjahr 2020 einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann abhängig von der Beschäftigtenzahl bis zu 50.000, bis zu 100.000 oder bis zu 300.000 Euro beantragen. Anträge für eine Förderung können bis 31. Oktober über die Internetseite „Bayern Innovativ“ gestellt werden.
Insgesamt stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sind Teil eines rund 210 Millionen Euro umfassenden Kulturrettungsschirms, den der Freistaat angesichts der massiven Pandemie-bedingten Herausforderungen für Kunst- und Kulturschaffende aufgelegt hat. Die Mittel werden neben dem Spielstättenprogramm verwendet für die Unterstützung soloselbstständiger Künstlerinnen und Künstler, für faire und gerechte Lösungen bei Honorarausfällen, für das Programm Laienmusik sowie für die Förderung von Projektträgern und Institutionen im Kulturbereich.
Weitere Informationen zum Stabilisierungsprogramm für kleine und mittlere Spielstätten finden Sie hier:
Eine Antragstellung für eine Unterstützung im Rahmen des Stabilisierungsprogramms für kleine und mittlere Spielstätten ist hier möglich:
www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm
Weitere Informationen zum Kulturrettungsschirm finden Sie hier:
Julia Graf, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2621