Pressemitteilung Nr. 073 vom 05.04.2020 Vorlesungsbetrieb startet an allen Hochschulen im Freistaat am 20. April 2020 – zunächst nur online

Wissenschaftsminister Bernd Sibler begrüßt gemeinsames Vorgehen der Länder zur Durchführung des Sommersemesters 2020: „Größtmögliche Verlässlichkeit, Sicherheit und Chancengleichheit gewährleisten“

MÜNCHEN. Das Sommersemester 2020 findet an den Hochschulen statt, der Vorlesungsbetrieb startet an allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochhochschulen und Universitäten im Freistaat am 20. April 2020. Wissenschaftsminister Bernd Sibler begrüßt ausdrücklich, dass sich die Länder hierbei auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben. Er betont: „Bei jeder Entscheidung, die wir treffen, hat der Schutz der Gesundheit unserer Hochschulfamilien für mich oberste Priorität. Daher setze ich auf Online-Angebote. Denn gerade in dieser schweren Ausnahmesituation müssen wir praktikable und pragmatische Lösungen finden. Daran haben wir mit unseren Hochschulen gemeinsam seit Wochen mit Nachdruck gearbeitet. Wir wollen größtmögliche Verlässlichkeit, Sicherheit und Chancengleichheit gewährleisten.“

Unverändert bleiben die Semesterzeiten des Sommersemesters 2020 an allen Hochschulen. Konkret gilt für das Sommersemester 2020 dieser besondere Rahmen:

  • Die Hochschulen setzen auf Online-Lehre. An der Erweiterung des bisherigen Angebots arbeiten Dozentinnen und Dozenten gemeinsam mit Studentinnen und Studenten mit großer Einsatzbereitschaft an allen Hochschulen. Tagtäglich wächst das Angebot.

  • Bei Prüfungen im Sommersemester 2020 sind die Hochschulen bestrebt, für ihre Studentinnen und Studenten praktikable Formate zu finden. Mit Blick auf ihren Lernfortschritt liegt es im eigenen Interesse der Studentinnen und Studenten, diese Angebote wahrzunehmen.

  • Damit Studentinnen und Studenten keine Nachteile aufgrund prüfungsrechtlicher Regeltermine und Fristen sowie der Regelstudienzeit entstehen, wird aktuell an einer Regelung gearbeitet, nach der sich Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch verschieben bzw. verlängern.

  • Wie sich Bayern bereits bei der Verschiebung des Vorlesungsbeginns an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen für eine faire BAföG-Regelung eingesetzt hat, wird sich der Freistaat weiterhin dafür stark machen, dass für Studentinnen und Studenten hinsichtlich BAföG, Kindergeld oder Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden und ihnen auch, was die Regelstudienzeit anbelangt, keine Nachteile entstehen.

„Mir ist bewusst, dass die jetzige Situation einen unglaublichen Kraftakt für die gesamte Hochschulfamilie bedeutet. Doch ich vertraue fest darauf, dass wir diese Herausforderung gut bewältigen können, wenn wir alle zusammenhelfen und jeder sein Möglichstes tut“, so der Minister. Gerade auch die Studentinnen und Studenten würden für Online-Angebote mit anpacken und schon jetzt an ihrem Lernfortschritt weiterarbeiten. „Herzlichen Dank für diese großartige Gemeinschaftsleistung und Einsatzbereitschaft!“

Julia Graf, stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2621

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