Kampf gegen Corona Corona-Hilfen für Kunst- und Kulturschaffende

Der Freistaat ist den Kultureinrichtungen und Projektträgern in dieser schwierigen Zeit ein verlässlicher Partner
Der Freistaat ist den Kultureinrichtungen und Projektträgern in dieser schwierigen Zeit ein verlässlicher Partner

Die Ausbreitung des Corona-Virus trifft die Gesellschaft hart. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Kunst- und Kulturbetrieb in Bayern abzufedern, kündigt Kunstminister Bernd Sibler faire und pragmatische Lösungen an. Kunst- und Kulturschaffende erhalten zur Existenzsicherung während der Corona-Pandemie umfassende Unterstützung vom Freistaat.

Kunstminister Bernd Sibler
Kunstminister Bernd Sibler

 

Kunstminister Bernd Sibler betonte: „Wir sind den Kultureinrichtungen und Projektträgern ein verlässlicher Partner. Der Freistaat wird sein Möglichstes tun, um die Folgen der Veranstaltungsverbote und Schließungen aufgrund der Corona-Krise abzufedern, existentielle Härtefälle zu vermeiden und Bayerns Kulturlandschaft in diesen schwierigen Zeiten zu stabilisieren.“ Sibler hat„faire und pragmatische Lösungen“ für staatliche Förderverfahren im Kulturbereich angekündigt. Jedes Jahr bewilligt das Kunstministerium etwa 800 Förderungen für Kunst und Kultur in ganz Bayern mit einem Volumen von rund 150 Millionen Euro.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus wurden bereits zahlreiche der geplanten Veranstaltungen von Einrichtungen und Projekten verschoben oder abgesagt. Um die Existenz der Einrichtung und Projektträger zu sichern, sind mehrere Maßnahmen geplant: 

  • Auf die Rückforderung bereits ausgezahlter und zweckentsprechend verwendeter Fördermittel wird verzichtet, wenn der Zuwendungszweck aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht werden konnte.

  • Bei institutionellen Förderungen werden auch Mindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sowie nicht zu vermeidende Ausgaben (insbesondere Fixkosten wie Personalausgaben oder Miete) in den laufenden Förderverfahren berücksichtigt werden.

  • Auch bei Projektförderungen ohne Bewilligungsbescheid, bei denen Ausgaben zulässig waren, wird es bei Corona-bedingten Einnahmeausfällen zu Härtefallprüfungen kommen.

  • Dies gilt auch für Projekte, die etwa unter Nutzung von virtuellen Möglichkeiten in veränderter Form durchgeführt werden.

  • Auch Aufstockungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld können bei einer Förderung der Personalausgaben durch das Ministerium als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden.

„Wir werden die Kultureinrichtungen und Projektträger nicht alleine lassen, wenn Veranstaltungen wegen Corona nicht stattfinden können. Mit diesen Maßnahmen setzen wir ein Signal, um Verunsicherungen abzubauen. Zugleich appellieren wir an die Betroffenen, sparsam zu wirtschaften, damit wir möglichst vielen Einrichtungen helfen können“, betonte Sibler und hob zugleich den „hohen Stellenwert von Solidarität und Humanität“ in dieser existentiellen Situation hervor.

Weitere Informationen:

Vorlese-Funktion