Grund- und Mittelschulen: Zum Schuljahr 2013/2014 treten neue Schulordnungen in Kraft

Bunte Paragraphen


Das StMUK ersetzt die Volksschulordnung (VSO) zum kommenden Schuljahr durch eine Grundschulordnung (GrSO) und eine Mittelschulordnung (MSO). Inhaltliche Neuerungen sind damit nicht verbunden. Hintergrund: Die Grundschule und die Mittelschule sind seit der Gesetzesänderung vom 01.08.2012 jeweils eigene Schularten.

Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wurde zum 01.08.2012 dahingehend geändert, dass die Grundschule und die Mittelschule jetzt eigene Schularten sind (vgl. Art. 6 Abs. 2 Nr. 1 BayEUG). Diese Gesetzesänderung hat auch Auswirkungen auf die Schulordnungen.

Das Staatsministerium ersetzt deshalb die Volksschulordnung (VSO) zum 01.08.2013 durch eine Grundschulordnung (GrSO) und eine Mittelschulordnung (MSO). Die entsprechende Verordnung vom 04.03.2013 wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und ist auf der Verkündungsplattform Bayern unter www.verkuendung-bayern.de einsehbar.
Zu beachten: Die Änderungen für den Grundschulbereich ergeben sich aus regelungstechnischen Gründen aus § 70 der Verordnung; die Vollfassung der GrSO steht im Internet rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2013/14 zur Verfügung.

Die Änderungen, die im BayEUG zum 01.08.2012 wirksam geworden sind (z.B. die neuen Abschlussbezeichnungen der Mittelschule und die veränderten Anforderungen an den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss), sind in der MSO berücksichtigt. Die Schülerliste ist aus regelungstechnischen Gründen nicht mehr Inhalt der Schulordnungen (vgl. § 49 Abs. 3 VSO) und wird in eine Bekanntmachung aufgenommen.

Wichtig: Etwaige Merkblätter, Formulare etc., die auf die bisherige VSO verweisen, sollten möglichst frühzeitig vor dem Schuljahresbeginn angepasst werden.

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