Kultur Kunstminister Blume legt 5-Punkte-Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern vor

Kunstminister Blume hat ein Maßnahmenpaket für die Sicherheit der Museen in Bayern vorgelegt (© irairopa/stock.adobe)
Kunstminister Blume hat ein Maßnahmenpaket für die Sicherheit der Museen in Bayern vorgelegt (© irairopa/stock.adobe)

Von der Überprüfung von Sicherheitskonzepten über Sonderprogramm Museumssicherheit bis zum Einsatz von Verglasungen: Vor dem Hintergrund des gestohlenen Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum in Manching hat Kunstminister Markus Blume Anfang Dezember ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern auf den Weg gebracht.

Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Kunstminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

„Die jüngsten Ereignisse sind ein Weckruf: Wir haben es mit einer neuen Täter-Generation zu tun. Darauf reagieren wir. Die Sicherheitskonzepte der Museen in ganz Bayern, staatlich wie privat, müssen sofort auf den Prüfstand. Daher habe ich dem bayerischen Kabinett unmittelbar ein Maßnahmenpaket für die Sicherheit der Museen in Bayern vorgelegt. Klar ist: Wir sichern und schützen unsere Kulturgüter, aber unsere Museen dürfen auch in Zukunft keine Hochsicherheitstrakte sein. Unser kulturelles Erbe soll nicht per se hinter dickem Panzerglas versteckt werden, denn wir wollen einen niederschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur für alle!“, betonte Kunstminister Markus Blume Anfang Dezember.

5-Punkte-Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern

Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, vorhandene Sicherheitseinrichtungen und -konzepte im staatlichen wie nichtstaatlichen Museumsbereich zu überprüfen und diese gegebenenfalls nachzuschärfen. Zum Schutz von Kulturgütern in den staatlichen Museen und Sammlungen sollen im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Für ein Sonderprogramm „Museumssicherheit“ sollen für nichtstaatliche Museen Mittel aus dem Kulturfonds von bis zu einer Million Euro im Jahr 2023 sowie weitere Mittel für 2024 bereitgestellt werden. Entsprechende Anträge können während des gesamten Jahres 2023 bei den Bezirksregierungen eingereicht werden; für dieses Sonderprogramm gilt das reguläre Förderverbot des Kulturfonds für Einrichtungen in München und Nürnberg nicht. Zudem soll eine Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern geschaffen werden.

Auch wenn die Begegnung mit dem Original ein maßgeblicher Faktor für die Anziehungskraft von Museen ist, sollen Museen bei Objekten mit hohem Materialwert prüfen, ob nur ein Teil der Objekte auszustellen bzw. im Einzelfall durch Kopien zu ersetzen ist. Außerdem ist vorgesehen, zum Schutz besonders hochwertiger Gemälde oder Exponate vermehrt Verglasungen oder Haubenvitrinen einzusetzen. 

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