Corona-Hilfen Neue Antragsrunde für Soloselbstständigenprogramm gestartet
Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können im Rahmen des Soloselbstständigenprogramms finanzielle Hilfe für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragen. Die neue Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2022.
Die vierte Antragsrunde für das Soloselbstständigenprogramm ist gestartet: „Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können nun die Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen für bis zu sechs Monate auch für den Zeitraum von Januar bis März 2022 beantragen“, erklärte Kunstminister Bernd Sibler Anfang Januar in München. Die neuen Anträge können – wie schon bei den letzten Antragsrunden – über die Internetseite von Bayern Innovativ zum Soloselbstständigenprogramm gestellt werden.
Kultur-Hilfen bereits im November 2021 verlängert
Das Soloselbstständigenprogramm war mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende in der Corona-Krise mit einem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 23. November 2021 verlängert worden. Neben dem Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe waren auch das Spielstätten- und Veranstalterprogramm, das Hilfsprogramm für die Laienmusik sowie das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens bis Ende März 2022 verlängert worden. Die Programme wären ursprünglich zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
Weitere Informationen
- Internetseite für die Antragstellung im Soloselbstständigenprogramm
- Details zu den verschiedenen Corona-Hilfsprogrammen des Bayerischen Kunstministeriums für Kunst und Kultur
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 23. November 2021
Stand: 13. Januar 2022